Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Wisch
Vorlage
WISCH/BV/083/2015
Aktenzeichen
II.910.02.21
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Wisch mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.009.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 46.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer A, 240 % für die Grundsteuer B sowie 280 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 und den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Wisch im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Einkommensteueranteilen in einer Größenordnung von insgesamt 16.000 € rechnen. Gleichzeitig sinken aber die Schlüsselzuweisungen um etwa 25.200 €. Die Belastungen aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt 2015 bleibt festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Wisch– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen um 30.300 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 59).

 

Im Verwaltungshaushalt sind darüber hinaus nach der einstimmigen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses höhere Ausgaben für die Straßenunterhaltung (zusätzlich 30.000 € Eigenanteil für die Arbeiten des SUV          ), für die Gemeindeveranstaltungen (zusätzlich 20.000 € für die 800-Jahr-Feier) und 10.000 € für die Ortsplanung. Aus diesem Grunde kann der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum mehr ausweisen. Er muss vom Vermögenshaushalt und damit aus Rücklagemitteln in Höhe von 4.900 € gestützt werden.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.