Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Wisch mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.009.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 46.600 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 220 % für die Grundsteuer
A, 240 % für die Grundsteuer B sowie 280 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 und den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt)
könnte die Gemeinde Wisch im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Einkommensteueranteilen
in einer Größenordnung von insgesamt 16.000 € rechnen. Gleichzeitig sinken aber
die Schlüsselzuweisungen um etwa 25.200 €. Die Belastungen aus Kreis- und
Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) werden per Saldo
ebenfalls deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt 2015 bleibt festzustellen,
dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Wisch– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um 30.300 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 59).
Im Verwaltungshaushalt sind darüber hinaus
nach der einstimmigen Beschlussempfehlung des Finanzausschusses höhere Ausgaben
für die Straßenunterhaltung (zusätzlich 30.000 € Eigenanteil für die Arbeiten
des SUV ), für die
Gemeindeveranstaltungen (zusätzlich 20.000 € für die 800-Jahr-Feier) und 10.000
€ für die Ortsplanung. Aus diesem Grunde kann der Verwaltungshaushalt keinen
freien Finanzspielraum mehr ausweisen. Er muss vom Vermögenshaushalt und damit
aus Rücklagemitteln in Höhe von 4.900 € gestützt werden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.