Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/098/2015
Aktenzeichen
II.910.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Köhn mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 945.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 um jeweils 40 Prozentpunkte erhöhen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 sowie den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Köhn im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Einkommensteueranteilen in einer Größenordnung von 11.500 EUR rechnen. Allerdings werden Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 13.500 € prognostiziert, wobei ein Einwohnerrückgang von 11 Einwohnern maßgeblich hierzu beiträgt. Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt (+29.800 €), bleibt letztlich festzustellen, dass ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch die besagten Erhöhungen der Steuerhebesätze möglich war. Gleichzeitig müssen aber auch die Hunde- und Zweitwohnungssteuersätze moderat erhöht werden.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Köhn hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2015 intensiv mit dem Haushaltsentwurf befasst. Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.