Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Köhn mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 945.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.700 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 330 % für die Grundsteuer
A, 330 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 um jeweils 40
Prozentpunkte erhöhen.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 sowie den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt)
könnte die Gemeinde Köhn im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Einkommensteueranteilen
in einer Größenordnung von 11.500 EUR rechnen. Allerdings werden
Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 13.500 € prognostiziert,
wobei ein Einwohnerrückgang von 11 Einwohnern maßgeblich hierzu beiträgt. Da
andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen
Regelungen des Jahres 2006) per Saldo deutlich steigt (+29.800 €), bleibt
letztlich festzustellen, dass ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch
die besagten Erhöhungen der Steuerhebesätze möglich war. Gleichzeitig müssen
aber auch die Hunde- und Zweitwohnungssteuersätze moderat erhöht werden.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Köhn hat
sich in seiner Sitzung am 21.12.2015 intensiv mit dem Haushaltsentwurf befasst.
Die dortige Beschlusslage ist bereits im vorliegenden Entwurf eingearbeitet
worden.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.