Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/911/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.11.2015 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2016 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes (incl. Gesamtplan und Stellenplan) vorgelegt worden. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr noch der Vorbericht beigefügt.

 

Nach dem vorliegenden Etat-Entwurf würde sich das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe im Jahr 2016 auf insgesamt 8.132.300,00 EUR belaufen. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 6.873.900,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.258.400,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor, wobei allerdings zur Stützung des Verwaltungshaushaltes nochmals eine Weiterleitung von besonderen Einnahmen des Vermögenshaushaltes in einer Größenordnung von 28.000,00 EUR erforderlich ist (zum Vergleich 2014: 137.603,87 EUR und 2015: 117.100,00 EUR).

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionsmaßnahmen in Höhe von exakt 904.400,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Vorhaben bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 735.200,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind nicht vorgesehen. Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Die festzusetzende Gesamtzahl der Stellen (8,55) ergibt sich aus dem Entwurf des Stellenplans.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden mit 370 % für die Grundsteuer A, mit 390 % für die Grundsteuer B sowie mit 370 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen – und damit gegenüber 2015 in unveränderter Höhe.

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass sich nach derzeitigem Sachstand die Haushaltslage der Gemeinde im Vergleich zum ablaufenden Jahr 2015 geringfügig verbessern würde. Dies belegt die Tatsache, dass die zuvor schon angesprochene Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in einem Umfang von 89.100,00 EUR geringer ausfallen kann – und jetzt eben nur noch mit den vorbezeichneten 28.000,00 EUR zu beziffern ist (vgl. HHST 9100.28000, Seite 56, sowie HHST 9100.90000, Seite 83). Gleichwohl verfügt die Gemeinde nach wie vor über keinen freien Finanzspielraum.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber 2015 um 285.300,00 EUR (bzw. 4,33 %). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben ab 2016 die Abschreibungen aller gemeindeeigenen Gebäude und des Infrastrukturvermögens (d.h. insbesondere der Straßen und der Straßenbeleuchtung) im Haushalt darzustellen und nachfolgend auch durchzubuchen sind. Dies gilt im Gegenzug auch für jene Baukostenzuschüsse, die die Gemeinde von öffentlichen Stellen, Erschließungsträgern usw. empfangen hatte und die nunmehr entsprechend der jeweiligen Abschreibungssätze der damit hergestellten Anlagegüter schrittweise aufzulösen sind. Demzufolge werden in den einzelnen Unterabschnitten die Abschreibungen (als Ausgabe) und die Zuschussauflösungen (als Einnahme) ausgewiesen. Die Gegenbuchungen erfolgen sodann im Unterabschnitt 9100 (S. 56 des Zahlenwerkes, HHST 9100.27000 / 9100.68000). Allein hierdurch erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gleichermaßen (also letztlich belastungsneutral) um 255.800,00 EUR. Diese Neuerung erklärt aber bereits im Wesentlichen den Anstieg des Haushaltsvolumens.

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 54/55 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2015 eine Planverbesserung um 93.600,00 EUR auf. So sind dort zum einen Steuermehreinnahmen in einer saldierten Größenordnung von 180.500,00 EUR zu verzeichnen, die vor allem aus den Einkommensteueranteilen (+ 111.300,00 EUR), aus der Zweitwohnungssteuer (+ 28.000,00 EUR) und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 18.100,00 EUR) resultieren. Dagegen vermindern sich die der Gemeinde aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließenden Schlüsselzuweisungen um 99.500,00 EUR (insbesondere angesichts der Zensus-bedingten Reduzierung der Einwohnerzahl auf nunmehr 4924 Ew., aber auch aufgrund des Anstiegs der eigenen Steuerkraft der Gemeinde). Zu den Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlagen bleibt anzumerken, dass die Einsparungen bei den Amtsumlagezahlungen (./. 21.700,00 EUR) durch die etwas höhere Kreisumlagenzahlung (+ 13.900,00 EUR) weitestgehend wieder aufgebraucht werden.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2015

2016

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

5.363.300,00 €

5.452.700,00 €

+   89.400,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   810.000,00 €

   845.700,00 €

+   35.700,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   415.300,00 €

   575.500,00 €

+ 160.200,00 €

 

 

 

 

+ 285.300,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

   481.500,00 €

   533.900,00 €

+   52.400,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.712.300,00 €

1.964.700,00 €

+ 252.400,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.368.600,00 €

1.370.600,00 €

+     2.000,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.026.200,00 €

3.004.700,00 €

   21.500,00 €

 

 

 

 

+ 285.300,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) und g) : Über die Entwicklung der Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen sowie Umlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet. Im Ausgabebereich wirken sich im Übrigen auch noch geringere Zinsaufwendungen (./. 25.300,00 EUR) und demgegenüber die höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt aus (+ 8.400,00 EUR, Seite 57).

 

zu b) : Die gestiegenen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb resultieren vor allem aus den Zuweisungen für Schulassistenz und Schulsozialarbeit (+ 25.100,00 EUR, vgl. Seite 17) und vermehrten Parkgebühreneinnahmen (+ 14.000,00 EUR, siehe Seite 40).

 

zu c) : Die sonstigen Finanzeinnahmen erhöhen sich zunächst um die – vorstehend schon erläuterten – Einnahmen in der allgemeine Finanzwirtschaft aus Abschreibungen sowie in den Unterabschnitten 2100, 2102, 6300, 6700 und 8800 aus Zuschussauflösungen mit einem Gesamtbetrag von 255.800,00 EUR. Andererseits wirken sich in dieser Einnahme-Hauptgruppe ertragsmindernd die geringeren Konzessionsabgabenerlöse (saldiert ./. 9.000,00 EUR, Seite 47/48) und die niedrigere Zuführung vom Vermögenshaushalt aus (./. 89.100,00 EUR, vgl. HHST 9100.28000 auf Seite 56).

 

zu d) : Die Erhöhung der Personalausgaben um 52.400,00 EUR ist zum einen auf die Tarifsteigerung zurückzuführen; Hinzu kommen insbesondere die zusätzlichen Personalkosten für die Schulassistenz, mit denen aber auch wie in den Erläuterungen zu b) schon angesprochen – eine Landeszuweisung einher geht (vgl. Seite 17 des Zahlenwerkes).

 

zu e) : Der erhöhte Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand i.H.v. insgesamt 252.400,00 EUR resultiert wiederum aus den Abschreibungen (+ 132.400,00 EUR in insgesamt 9 Unterabschnitten) und der Zuschussauflösungsposition unter HHST 9100.68000 i.H.v. 123.400,00 EUR (siehe Seite 56). Die übrigen Ansatzveränderungen, die innerhalb des Haushaltsplanes bedarfsgerecht vorgenommen worden sind, gleichen sich in ihrer Gesamtsumme nahezu aus (saldiert = ./. 3.400,00 EUR).

 

zu f ) : Die Zuweisungen und Zuschüsse verändern sich nach dem Haushaltsentwurf in ihrem Gesamtbetrag nur geringfügig um + 2.000,00 EUR. Dabei erhöhen sich zunächst – entsprechend des Wirtschaftsplan-Entwurfes – die Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb (Seiten 32, 49 und 50) um saldiert 30.600,00 EUR. Demgegenüber kann aber die an den Gemeindebetrieb fließende Ausgleichszahlung für die Nutzung der touristischen Einrichtungen durch Laboer Einwohner/innen um 58.600,00 EUR vermindert werden (HHST 8600.71520, Seite 50); Dies korrespondiert mit dem Ergebnis der 2015 erfolgte Kurabgabe-Neukalkulation. Zudem waren höhere Zuweisungen an die Kindertagesstättenträger zu berücksichtigen (+ 25.900,00 EUR, Seite 25). Aus der Summe aller übrigen Zuweisungen und Zuschüsse ergab sich dann noch ein Mehrbedarf von 4.100,00 EUR.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.8600, Seite 57, bzw. 9100.30000, Seite 82) beläuft sich 2016 auf 153.300,00 EUR (= + 8.400,00 EUR im Vergleich zum ablaufenden Haushaltsjahr); Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2016 zu leisten sind.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Zahlenwerk noch berichten, dass zur Finanzierung der Aufwendungen für das Freya-Frahm-Haus eine Sonderrücklagenentnahme i.H.v. insgesamt 172.700,-- EUR erfolgt, die mit 12.700,-- EUR auf die laufenden Ausgaben (Seite 44) und mit 160.000,-- EUR auf Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen entfällt (Seite 76). Die Buchung dieser Rücklagenentnahme erstreckt sich aus formalen Gründen über insgesamt 7 Haushaltsstellen, und zwar HHST 9100.31920 (S. 82), HHST 9100.90920 und .98920 (S. 83), HHST 7600.33921 (S. 76), HHST 9100.28920 / .84920 (S. 56) sowie HHST 7600.26920 (S. 44).

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 59 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2016 wie folgt veranschlagt worden:

 

84.500,00 EUR

für die Ausrüstung der Feuerwehr Laboe (davon 60.000,00 EUR für die Beschaffung eines Mobilen Notstromerzeugers 60 KVA),

 

270.000,00 EUR

 

für bauliche Maßnahmen am Feuerwehrgebäude (incl. eines Haushaltsausgaberestes stünden hierfür dann insgesamt 315.000,00 EUR zur Verfügung);

 

7.700,00 EUR

 

für den Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an der Grundschule Laboe;

 

12.000,00 EUR

 

für eine Sicherheitsbeleuchtung im Schulgebäude;

 

20.000,00 EUR

 

für den Bau eines naturnahen Spielplatzes (bei einer Zuweisung der AktivRegion i.H.v. 9.200,00 EUR);

 

316.000,00 EUR

 

für den Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. Straßensanierungsmaßnahmen in einem Teilabschnitt des Schwanenweges, im Wiesenweg sowie im Buerbarg;

 

20.000,00 EUR

 

für die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 14.07.2015;

 

5.000,00 EUR

 

für die Beschaffung eines weiteren Parkscheinautomatens;

 

160.000,00 EUR

 

zur Restfinanzierung des 3. Bauabschnittes im Freya-Frahm-Haus sowie für die Herstellung eines barrierefreien Zuganges (wobei die Finanzierung durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage erfolgen würde, deren Restbestand sich dann Ende 2016 voraussichtlich auf 484.000,00 EUR beliefe, wovon allerdings 143.952,25 EUR auf einen inzwischen geschlossenen Immobilienfonds entfallen);

 

1.700,00 EUR

 

Stammkapitaleinlage beim Zweckverband Breitbandversorgung sowie

 

7.500,00 EUR

_______________

 

für Sanierungsarbeiten am Hafenspeicher/-pavillon.

 

904.400,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen (153.300,00 EUR), die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (28.000,00 EUR) sowie die Weiterleitung der Sonderrücklagen-entnahme (172.700,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.258.400,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 153.300,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, aus der schon angesprochenen Sonderrücklagenentnahme, aus Darlehensrückflüssen und Verkaufserlösen i.H.v. insgesamt 28.000,00 EUR, mit 9.200,00 EUR aus Investitionszuschüssen sowie im Übrigen mit 735.200,00 EUR durch eine Kreditaufnahme.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte (angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen) der Verwaltungs-haushalt der Jahre 2017 bis 2019 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe.

 

Die allg. Rücklage der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich z. Zt. auf 279,18. Die Gemeinde verfügt daneben per 01.01.2016 noch über zweckgebundene Sonderrücklagenmittel in einem Gesamtumfang von voraussichtlich 656.700,00 EUR (davon 143.952,25 EUR in einem inzwischen geschlossenen Immobilienfonds), wobei 2016 – wie erwähnt – eine Entnahme i.H.v 172.700,00 EUR vorgesehen ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2016 auf annähernd 4,012 Mio EUR (= 824,45 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 4.866 Ew). Die für das Haushaltsjahr 2015 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme wäre hierzu noch hinzuzurechnen.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2016 der Gemeinde Ostseebad Laboe


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.