Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Krokau mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 438.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 32.500 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer
A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 nicht verändern.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand muss die
Gemeinde Krokau im kommenden Jahr mit einer Mindereinnahme aus
Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 18.200 EUR rechnen. Der
Grund hierfür liegt an der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde Krokau zum
einen durch höhere Einkommensteueranteile und zum anderen durch die Erhöhung
der Nivellierungssätze zum nächsten Haushaltsjahr.
Darüber hinaus werden die Belastungen aus
Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo
deutlich steigen. Im Vergleich zum Haushalt 2015 bleibt festzustellen, dass
sich die Haushaltssituation der Gemeinde Krokau– aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
um insgesamt 30.200 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 50).
Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
reichen nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt kann
nur durch eine Rücklagenentnahme von 5.900 € ausgeglichen werden.
Der Vermögenshaushalt
beinhaltet investive Maßnahmen in einer Größenordnung von insgesamt 22.200 €.
Diese können aus Rücklagemitteln finanziert werden.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschussausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.