Betreff
Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet "Jugendhof Hildesheim, nördlich der Straße Fernautal und östlich und westlich des Linauweg"
hier: Beratung über Planinhalte
Vorlage
SCHÖN/BV/718/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 17.03.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für den Bereich des Jugendhof Hildesheim am Linauweg gefasst. In der Sitzung des Planungsausschusses am 13.10.2015 wurde der erste Planentwurf mit verschiedenen Planvarianten vom Planungsbüro Jänicke und Blank, Herrn Blank, vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich wurde ein Abstimmungsgespräch mit dem Landrat und weiteren Vertretern des Landkreises Hildesheim zu dieser Planung geführt. Dabei wurde von Seiten des Landkreises noch einmal deutlich erklärt, dass die Blockhäuser und auch das Heimleiterhaus erhalten bleiben sollen. Es wurden bereits erhebliche Investitionen in die Modernisierung getätigt. Im Ergebnis wurde von Seiten des Landkreises allen von Herrn Blank vorgestellten Planvarianten zugestimmt.

 

In der Anlage werden ein Gesamtplan, die verschiedenen Planvarianten zum Teilbereich III sowie  Vorschläge für die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften beigefügt. Es wird empfohlen, der Planvariante 1 und damit auch dem anliegenden Gesamtplan zuzustimmen. Die Planvariante 1 schränkt die Baufreiheit zwar am stärksten ein, die Gemeinde hat hier jedoch den größten Einfluss auf die Anzahl und insbesondere auf die Standorte der geplanten Gebäude. Städtebaulich fügt sich die Variante 1 dementsprechend am besten in die Bebauung der Umgebung ein. Das Heimleiterhaus steht zwar außerhalb der festgesetzten Baugrenzen, es genießt jedoch Bestandsschutz. Sollte das Heimleiterhaus doch einmal abgängig sein, so muss die neue Bebauung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegen.

 

Die Teilbereiche I und II für den Bereich der Blockhäuser und Gemeinschaftshäuser wurden im Bestand übernommen und mit geringen Erweiterungsmöglichkeiten festgesetzt. 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gesamtplan

Planvarianten 1 – 3 für den Teilbereich III

Planungsrechtliche Festsetzungen

Örtliche Bauvorschriften


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Planvariante 1 und damit dem anliegenden Gesamtplan mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften zu. Auf dieser Grundlage soll der Entwurf des Bebauungsplanes für den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss vorbereitet werden. Zu den Garagen und Carports sowie den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind bis zur nächsten Sitzung noch Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.