Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Fahren mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 185.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 21.100 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2015 sind
dem umfangreich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1.
Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.