Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/061/2015
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Fahren mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 185.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 21.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.

 

Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2015 sind dem umfangreich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm  in der vorgelegten Fassung.