Betreff
Widmung Straße "Kaiserkoppel I", B-Plan 15
Vorlage
WISCH/BV/081/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wisch hat mit B-Plan 15 ein Neubaugebiet ausgewiesen.

Zwischenzeitlich ist die Bebauung abgeschlossen. Die Gemeinde Wisch ist grundbuchliche Eigentümerin der Straßenflächen.

Folgende Flurstücke sollen öffentlich gewidmet werden:

53/11, Flur 7,

18/6, Flur 7,

157, Flur 7,

57, Flur 7.

Der Rechtsbegriff Widmung ist in § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG S.-H.) verankert.

Durch die Widmung erhält ein Grundstück die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Straße sind nach § 2  StrWG S.-H. die Straßen selbst, sowie Wege und Plätze. Der Gemeingebrauch ist gesetzliche Folge.

Die Widmung erfolgt als adressatloser, gestaltender Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), setzt die Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin, in diesem Falle die Gemeinde Wisch, zur Überlassung in den Gemeingebrauch voraus.

Ob eine Widmung bisher erfolgt ist, kann nicht beurteilt werden. Aus Rechtssicherheitsgründen wird empfohlen, diese durchzuführen.

 

Der Bau-, Wege- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die öffentliche Widmung folgender Flurstücke mit folgenden Einstufungen:

Flurstück 53/11, Flur 7, Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a)

Flurstück 18/6, Flur 7, sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. b)

Flurstück 157, Flur 7,  sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 4 Buchst. b)

Flurstück 57, Flur 7, Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a)