Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Vorlage
BRODE/BV/064/2015
Aktenzeichen
II.910.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 436.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 15.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 310 % für die Grundsteuer A, 310 % für die Grundsteuer B sowie 320 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 in der Grundsteuer A und B um jeweils 50 Prozentpunkte und in der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte erhöhen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits den Haushaltserlass vom 11.09.2015 und den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt) könnte die Gemeinde Brodersdorf im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern und Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 13.200 EUR rechnen, wovon 10.500 EUR auf die Veränderungen bei den Hebesätzen der Realsteuern resultieren.

Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen (aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo ebenfalls deutlich steigt, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der Gemeinde Brodersdorf – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen trotz der Steuererhöhungen um 3.800 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt 9000, Seite 50).

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum in Höhe von 8.300 € aus.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Brodersdorf hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2015 intensiv mit dem vorliegenden Zahlenwerk auseinandergesetzt. Die dortige Beschlusslage ist im vorliegenden Entwurf bereits berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.