Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2016 der
Gemeinde Brodersdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 436.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 15.400 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden
im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 310 % für die Grundsteuer
A, 310 % für die Grundsteuer B sowie 320 % für die Gewerbesteuer; Diese
Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2015 in der Grundsteuer A und
B um jeweils 50 Prozentpunkte und in der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte
erhöhen.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Nach derzeitigem Kenntnisstand (der bereits
den Haushaltserlass vom 11.09.2015 und den Ergänzungserlass vom 20.11.2015 berücksichtigt)
könnte die Gemeinde Brodersdorf im kommenden Jahr mit einer Mehreinnahme aus Steuern
und Finanzzuweisungen in einer Größenordnung von insgesamt 13.200 EUR rechnen,
wovon 10.500 EUR auf die Veränderungen bei den Hebesätzen der Realsteuern
resultieren.
Da andererseits die Belastung aus Kreis- und Amtsumlagen
(aus vertraglichen Regelungen des Jahres 2006) per Saldo ebenfalls deutlich
steigt, bleibt letztlich festzustellen, dass sich die Haushaltssituation der
Gemeinde Brodersdorf – im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2015 – aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen
trotz der Steuererhöhungen um 3.800 € verschlechtert. (vgl. Unterabschnitt
9000, Seite 50).
Die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Der
Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum in Höhe von 8.300 € aus.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Brodersdorf
hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2015 intensiv mit dem vorliegenden
Zahlenwerk auseinandergesetzt. Die dortige Beschlusslage ist im vorliegenden
Entwurf bereits berücksichtigt.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2016 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.