Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
SCHÖN/BV/691/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 06.02.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um einen Freizeitpark mit einer Quadbahnnutzung  auszuweisen. Die vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 11.08. bis einschließlich 15.08.2014 durchgeführt. Die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.07.2014. Nachdem die Planung mehrfach insbesondere mit dem Kreis Plön, dem Innenministerium und der Landesplanungsbehörde abgestimmt wurde, erfolgte der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss in der Sitzung des Planungsausschusses am 21.04.2015.

 

Die Planung hat sodann in der Zeit vom 20.07. bis einschließlich 21.08.2015 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Mit Schreiben vom 08.09.2015 hat die Landesplanung bestätigt, dass die Ziele der Raumordnung der Planung nicht entgegenstehen. Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 63 wird den Empfehlungen der Landesplanung entsprechend angepasst. Dieser Punkt wird im Bebauungsplanverfahren nochmals angesprochen.

 

Von Seiten des Kreises Plön wurde per Email vom 12.08.2015 mitgeteilt, dass keine Anregungen zur Planung vorzutragen sind.

 

Das Archäologische Landesamt teilt mit Schreiben vom 18.08.2015 mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei einem Fund von Kulturdenkmalen die obere Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu unterrichten ist. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Das LLUR, der Landesbetrieb für Küstenschutz, die Handwerkskammer, die Stadtwerke Kiel, Die VKP sowie die GMSH haben keine Anregungen zur Planung vorgetragen.

 

Private Anregungen sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen nicht vorgetragen worden.

 

Da insgesamt keine Anregungen zur Planung im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragen wurden, die einer Abwägung durch die Gemeinde bedürfen, wird empfohlen, die endgültige Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz der Planunterlagen liegt bereits vor bzw. kann im Internet unter www.amt-probstei.de eingesehen werden.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung mit Umweltbericht und die schalltechnische Untersuchung werden gebilligt. 

  2. Die Planunterlagen sind mit der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.