Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
STEIN/BV/107/2015
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stein mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.402.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 669.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 636.200 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 22.200 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 208.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Stein nicht verändert.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der auf die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog. Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.

 

Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Stein ist demnach von 0,0003728 auf 0,0003790 gestiegen. Dies führt zu Mehreinnahmen in einer Größenordnung von etwa 7.000 EUR.

 

Die Schlüsselzuweisungen werden etwa 4.000 EUR niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Mehreinnahmen ergeben sich bei den Gewerbe- und Zweitwohnungssteuern. Ganz erfreulich sind die deutlichen Mehreinnahmen durch „Hochzeiten am Strand“ von 10.000 EUR.

 

Mit diesen Mehreinnahmen gelingt es die Mehrausgaben aus den Bereichen des Tourismus und der Kindertagesstätte vollständig zu kompensieren, so dass der Verwaltungshaushalt in der Gesamtsumme nahezu unverändert bleibt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist noch einen freien Finanzspielraum von 22.900 EUR aus.

 

Im Vermögenshaushalt hat sich der Umfang der investiven Maßnahmen hauptsächlich durch höhere Kosten für die Erneuerung des Radweges nach Lutterbek verändert. Erfreulicherweise kann die geplante Darlehensaufnahme dennoch von ursprünglich 237.500 EUR um 29.500 EUR auf 208.000 EUR reduziert werden. Möglich ist dies durch eine höhere Rücklagenentnahme bedingt durch den positiven Jahresabschluss 2014.

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.