Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Brodersdorf mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 436.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 86.800 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 66.700 EUR
aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt unverändert. Allerdings
bedarf es zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen jetzt einer
Kreditaufnahme i.H.v. 23.000 EUR. §
2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines
derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit
der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Brodersdorf nicht verändert.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Der auf die Gemeinden des Landes
Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog.
Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu
berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung
der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und
Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über
die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und
die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.
Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Brodersdorf
ist demnach von 0,0002023 auf 0,0001964 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen
in einer Größenordnung von etwa 6.600 EUR.
Die Schlüsselzuweisungen werden etwa 6.700 EUR
niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Dementsprechend verringert
sich jedoch die Kreisumlage um 2.400 €, dies entspricht 36% der verringerten
Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen.
Erhebliche Nachzahlungen hat die Gemeinde
Brodersdorf bei den Kindergartenzuschüssen zu leisten. Hier musste der
bisherige Ansatz von 30.000 EUR verdoppelt werden.
Diese negativen Faktoren, die die Gemeinde
nicht zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, führen zu einem Wegfall
des freien Finanzspielraums des Verwaltungshaushaltes von bisher 22.400 €.
Darüber hinaus reichen die laufenden Einnahmen nicht aus um die laufenden
Ausgaben zu decken. Hierfür müssen 16.500 € aus Mitteln der allgemeinen
Rücklage in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet eine
Haushaltsverschlechterung von 38.900 €.
Im Vermögenshaushalt
hat sich der Umfang der investiven Maßnahmen nicht verändert. Erfreulicherweise
wird die Anschaffung des neuen Feuerwehr-Fahrzeuges jetzt mit einer um 3.400
EUR höheren Kreisförderung bedacht.
Durch den Wegfall des freien
Finanzspielraumes und Verwendung anteiliger Rücklagenmittel zum
Haushaltsausgleich reicht die allgemeine Rücklage nicht mehr aus um die
Investitionskosten vollständig abzudecken. Daher ist planerisch eine
Kreditaufnahme von 23.000 EUR erforderlich.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.