Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Vorlage
BRODE/BV/062/2015
Aktenzeichen
II.910.02.04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 436.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 86.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 66.700 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt unverändert. Allerdings bedarf es zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 23.000 EUR. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Brodersdorf nicht verändert.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Der auf die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein entfallende Anteil an der Einkommensteuer wird nach sog. Schlüsselzahlen verteilt. Diese Schlüsselzahlen werden alle drei Jahre neu berechnet. Zum Haushaltsjahr 2015 war dies wieder der Fall. Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen wurde die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2010 herangezogen und mit Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 02. Dezember 2014 festgesetzt.

 

Die Schlüsselzahl für die Gemeinde Brodersdorf ist demnach von 0,0002023 auf 0,0001964 gesunken. Dies führt zu Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 6.600 EUR.

 

Die Schlüsselzuweisungen werden etwa 6.700 EUR niedriger ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Dementsprechend verringert sich jedoch die Kreisumlage um 2.400 €, dies entspricht 36% der verringerten Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen.

 

Erhebliche Nachzahlungen hat die Gemeinde Brodersdorf bei den Kindergartenzuschüssen zu leisten. Hier musste der bisherige Ansatz von 30.000 EUR verdoppelt werden.

 

Diese negativen Faktoren, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat und auch nicht beeinflussen kann, führen zu einem Wegfall des freien Finanzspielraums des Verwaltungshaushaltes von bisher 22.400 €. Darüber hinaus reichen die laufenden Einnahmen nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Hierfür müssen 16.500 € aus Mitteln der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet eine Haushaltsverschlechterung von 38.900 €.

 

Im Vermögenshaushalt hat sich der Umfang der investiven Maßnahmen nicht verändert. Erfreulicherweise wird die Anschaffung des neuen Feuerwehr-Fahrzeuges jetzt mit einer um 3.400 EUR höheren Kreisförderung bedacht.

 

Durch den Wegfall des freien Finanzspielraumes und Verwendung anteiliger Rücklagenmittel zum Haushaltsausgleich reicht die allgemeine Rücklage nicht mehr aus um die Investitionskosten vollständig abzudecken. Daher ist planerisch eine Kreditaufnahme von 23.000 EUR erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.