Sachverhalt:
Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung die Bürgermeisterin im Rahmen der ihr eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).
In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2015 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Grund |
Deckungsmöglichkeit |
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im Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B (HHST
9000.00100) und der Zweitwohnungssteuer (HHST 9000.02700) im Vermögenshaushalt: Nichtinanspruchnahme von Haushalts-ausgaberesten |
0200.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben |
108,70
€ |
Inseratkosten |
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0260.56200 |
Seminarkosten |
352,00
€ |
für Schiedsmann/-frau |
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0260.65400 |
Reisekosten |
4,00
€ |
“ |
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0260.66100 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen |
48,00
€ |
Mitgliedsbeitrag an Bund Deutscher Schiedsmänner
und Schiedsfrauen |
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0810.65100 |
Sonstige Geschäfts-ausgaben |
334,42
€ |
Fachliteratur für Personalratsarbeit |
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2000.67270 |
Schulkostenbeiträgean Förderzentren |
4.237,26
€ |
Nachforderung für integrativ beschulte
Schüler/innen |
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3520.65100 |
Sonstige Geschäftsausgaben |
144,47
€ |
Support-Vertrag für Bücherei (BVS Professional) |
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4601.67200 |
Kostenausgleich nach dem KiTaG |
3.038,53
€ |
Kostenausgleich nach § 25a KiTaG für das Jahr
2014 für 2 Kinder |
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4700.70500 |
Beitrag an Lebenshilfe e.V. |
411,10
€ |
lt. Beitragsberechnung der Kreisvereinigung Plön |
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8800.53000 |
Nutzungs-entschädigung LLUR |
2.410,38
€ |
an LLUR geleistete „Vorauszahlung“ wird noch
durch einen Dritten erstattet |
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6800.96210 |
Anschaffung von Parkschein-automaten |
5.127,89
€ |
Beschaffung eines Parkschein-automaten für
Parkplatz am Naturerlebnisraum |
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Gesamtsumme
: |
16.216,75 € |
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Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2015 keine überplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.