Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2015 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/IV/883/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung die Bürgermeisterin im Rahmen der ihr eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).

 

In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2015 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Grund

Deckungsmöglichkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt:

 

Mehreinnahmen aus der Grundsteuer B (HHST 9000.00100) und der Zweitwohnungssteuer (HHST 9000.02700)

 

 

 

 

 

 

im

Vermögenshaushalt:

 

Nichtinanspruchnahme von Haushalts-ausgaberesten

0200.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben

108,70 €

Inseratkosten

0260.56200

Seminarkosten

352,00 €

für Schiedsmann/-frau

0260.65400

Reisekosten

4,00 €

         

0260.66100

Mitgliedschaft in Verbänden und Organisationen

48,00 €

Mitgliedsbeitrag an Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen

0810.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben

334,42 €

Fachliteratur für Personalratsarbeit

2000.67270

Schulkostenbeiträgean Förderzentren

4.237,26 €

Nachforderung für integrativ beschulte Schüler/innen

3520.65100

Sonstige Geschäftsausgaben

144,47 €

Support-Vertrag für Bücherei (BVS Professional)

4601.67200

Kostenausgleich nach dem KiTaG

3.038,53 €

Kostenausgleich nach § 25a KiTaG für das Jahr 2014 für 2 Kinder

4700.70500

Beitrag an Lebenshilfe e.V.

411,10 €

lt. Beitragsberechnung der Kreisvereinigung Plön

8800.53000

Nutzungs-entschädigung LLUR

2.410,38 €

an LLUR geleistete „Vorauszahlung“ wird noch durch einen Dritten erstattet

6800.96210

Anschaffung von Parkschein-automaten

5.127,89 €

Beschaffung eines Parkschein-automaten für Parkplatz am Naturerlebnisraum

 

 

Gesamtsumme :

 

16.216,75 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2015 keine überplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.