Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Ortseingang Gödersdorf, westlich der Landesstraße 211"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
HÖHND/BV/071/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Höhndorf hat in der Sitzung am 25.11.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 gefasst. Das Verfahren soll nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfs in der Zeit vom 22.04. bis 06.05.2015 durchgeführt. Anregungen wurde jedoch nicht vorgetragen.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplanes wurde insbesondere aus naturschutzfachlichen Gründen noch einmal überarbeitet. So hat der Umweltausschuss in der Sitzung am 04.06.2015 u.a. die Anlage von zwei Teichen und die Einbeziehung einer Maßnahmenfläche nördlich der Bauflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes empfohlen.

 

Der nunmehr überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Fachbeitrags sind nunmehr im Entwurf zu beschließen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 

Die in der Sitzung des Bauausschusses am 30.06.2015 beschlossenen Änderungen sind bereits eingearbeitet.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Ortseingang Gödersdorf, westlich der Landesstraße 211“ und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Fachbeitrags wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.