Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet "Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen"
hier:erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/676/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in Sitzung der Gemeindevertretung am 04.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 A beschlossen. Es handelt sich bei diesem Plan um einen Teilbereich aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 54. Die Planinhalte wurden in mehreren Sitzungen des Planungsausschusses beraten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.02.2014 wurde der Entwurf der Planung beschlossen und zur Offenlegung bestimmt.

 

In der Zeit vom 20.03. bis 21.04.2014 wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde dann von Seiten des Kreises Plön darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Festsetzung der Art der Nutzung „GTW, gewerblicher Tourismus und Wohnen“ nicht mehr zulässig ist. Außerdem wurde insbesondere von privater Seite vorgetragen, dass die geplante Grünfläche nördlich des Pappelweges auch für eine Bebauung vorgesehen werden sollte. Die Eigentümer planen dort eine Wohnhausbebauung für das Dauerwohnen.

 

Die Grünfläche wurde daraufhin naturschutzfachlich untersucht mit dem Ergebnis, dass in zwei Bereichen ein schützenswerter Baumbestand vorhanden ist, die übrigen Flächen sich aber durchaus für eine Bebauung eignen.

 

Die neuen Planinhalte wurden daraufhin nochmals im Planungsausschuss vorgestellt und beraten. Der überarbeitete Entwurf der Planung sollte nunmehr beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ wird beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

  2. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats während der Dienststunden im Rathaus öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.