Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Probsteierhagen
Vorlage
PROBS/BV/134/2015
Aktenzeichen
II.910.02.15
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Probsteierhagen mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.871.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.294.400 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 556.900 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 77.100 € gestiegen. Diese Mehrkosten können erfreulicherweise durch Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes aus Verkaufserlösen bzw. einem höheren Kreiszuschuss für das neue Feuerwehrfahrzeug vollständig gedeckt werden.

 

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Hauptsächlich aufgrund verringerter Mieteinnahmen und erhöhten Unterhaltungsaufwendungen für den Markttreff weist der Verwaltungshaushalt nunmehr keinen freien Finanzspielraum mehr aus. Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit aus Verkaufserlösen in Höhe von 50.000 € möglich.

 

 

Nähere Erläuterungen zum vorliegenden Zahlenwerk sind dem ausführlich dargestellten Vorbericht zu entnehmen.

 

Der Finanz-und Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.06.2015 den Nachtragshaushalt vorberaten. Die dortige Beschlusslage ist bereits in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden.

 

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz-und Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.