Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Bendfeld (HundeStSa 2010)
Vorlage
BENDF/BV/051/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bendfeld erhebt eine Hundesteuer, wobei die jährliche Steuer z. Zt. 80,00 EUR für den 1. Hund, 30,00 EUR für den 2. Hund und 40,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt. Angesichts der angespannten Haushaltslage hatte der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 02.12.2014 angeregt, die vorbezeichneten Steuersätze in der Weise anzuheben, dass die jährliche Steuer künftig 110,00 EUR für den 1. Hund, 120,00 EUR für den 2. Hund und 130,00 EUR für jeden weiteren steuerbaren Hund beträgt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr der Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bendfeld beigefügt.

 

Artikel 2 des Satzungsentwurfes beinhaltet dabei die Regelung, dass die vorliegende 1. Änderung der Hundesteuersatzung – bei entsprechender Beschlussfassung – mit Beginn des 01.01.2016 in Kraft treten würde.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Bendfeld (ZwStSa2010)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Bendfeld (HundeStSa 2010) gemäß Entwurf.