hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung am
09.12.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13
gefasst. Das Planverfahren soll nach § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren
zur Innenentwicklung durchgeführt werden.
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 21.04.2015 die Planinhalte zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ausführlich beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Festsetzungen des Ursprungsplanes auf die 2. Änderung übertragen werden sollen. Das gilt insbesondere für die überbaubaren Flächen, die beidseitig geschlossene Bauweise sowie für die Festsetzung von Flachdächern. Im vorderen und hinteren Grundstücksbereich befinden sich jeweils zwei große Bäume, die als zu erhalten festgesetzt werden sollen.
Die Planunterlagen sind nun im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.
Anlagenverzeichnis:
1 Satz Planunterlagen wird nachgereicht
Beschlussvorschlag:
- Der
Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die
Begründung wird einschließlich der
Aussagen zum Naturschutz in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.