Betreff
Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe ab 01.08.2015
Vorlage
SV/BV/116/2015
Aktenzeichen
III.4-4640.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Beschluss der Schulverbandsvertretung wurde die Öffnungszeitenstruktur des Hortes zum Beginn des laufenden Schuljahres umgestellt. Seit 1.8.2014 können die Eltern die Hortbetreuung differenziert bis 15:00,16:00 oder 17:00 Uhr buchen. Diese Änderung wurde von den Eltern sehr gut angenommen.

 

Um alle angemeldeten Kinder bedarfsgerecht mit einem Hortplatz zu versorgen wurden insgesamt drei Hortgruppen eingerichtet, wovon eine Gruppe bis 17:00 Uhr, zwei Gruppen bis 16:00 Uhr und alle drei Gruppen bis 15:00 Uhr geöffnet sind. Gleichzeitig war es notwendig, beim Kreis Plön eine Sondergenehmigung für eine Überbelegung jeder Gruppe um zwei Kinder genehmigen zu lassen, so dass jeweils 17 Plätze pro Gruppe besetzt werden konnten.

 

Für das Schuljahr 2015/16 ist der Bedarf an Hortplätzen nochmals angestiegen:

 

Betreuungszeit

Bedarf

Anz. Gruppen

12:15 – 15:00 Uhr

56

4

12:15 – 16:00 Uhr

40

3

12:15 – 17:00 Uhr

21

2

 

Die Regelgröße einer Hortgruppe beträgt 15 Kinder. Bei der vorhandenen Gruppenanzahl in den Betreuungszeiten besteht bis 15:00 Uhr für elf Kinder, bis 16:00 Uhr für zehn Kinder und bis 17:00 Uhr für sechs Kinder ein Betreuungsbedarf, der mit den zu derzeit zur Verfügung stehenden Plätzen nicht gedeckt werden kann. Nach Auskunft der Heimaufsicht des Kreises Plön würde von dort höchstens einer Überbelegung pro Gruppe mit durchschnittlich zwei Kindern zugestimmt.

 

Eine Bedarfsdeckung kann daher nur mit der Einrichtung einer weiteren Gruppe mit einer Betreuungszeit bis 17:00 Uhr erreicht werden.

 

Aus der beigefügten Personalbedarfsberechnung ist ersichtlich, dass für die Einrichtung einer solchen Gruppe ein zusätzlicher Personalbedarf von 31 Wochenstunden für eine Kraft mit der Qualifikation einer Erzieherin bzw. eines Erziehers und von 15 Wochenstunden für eine Kraft mit der Qualifikation einer sozialpädagogischen Assistentin bzw. eines sozialpädagogischen Assistentin besteht.

 

Es ergibt sich folgende Defizitrechnung für ein Schuljahr:

 

Personalmehrkosten:                                                 53.000,00 €

./. Elternbeitragsmehreinnahmen                               20.000,00 €

./: Kreis- und Landeszuschüsse für eine Gruppe:     11.500,00 €

 

Fehlbedarf                                                                  21.500,00 €

 

Davon entfallen ca. 10.000,00 € auf das Jahr 2015.

 

Zur räumlichen Versorgung der zusätzlichen Gruppe muss auf die Mitnutzung von Schulräumen der Grundschule zurückgegriffen werden, die nach der fünften Stunde nicht für Unterrichtszwecke benötigt werden. Dies wird im Übrigen bereits seit längerer Zeit für die in Hort und Schülerbetreuung angebotene Hausaufgabenbetreuung praktiziert.


Anlagenverzeichnis:

 

Personalbedarfsberechnung


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Einrichtung einer weiteren Hortgruppe am Schulstandort Schönberg zum Beginn des Schuljahres 2015/16. Die im Jahr 2015 notwendigen Mittel sollen ggf. über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die notwendigen Personalentscheidungen zu treffen.