Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Gründung eines Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau
Vorlage
WISCH/BV/073/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden Wisch, Krokau und Barsbek haben bereits gleichlautende Grundsatzbeschlüsse zur Gründung eines Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau gefasst. Auf Basis dieser Beschlusslagen und auf Basis der ebenfalls gleichlautend gefassten Konzeptbeschlüsse, wurde der zur Gründung eines Zweckverbandes zwingend notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag, der der Anlage nebst allen Anlagen beigefügt ist gefertigt.

 

Gegenstand des Vertrages ist auch die künftige Verbandssatzung, die ebenfalls der Anlage beigefügt ist.

 

Da der Vertrag von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, ist dieser in der vorliegenden Fassung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt worden und in der Form genehmigungsfähig. Seitens der Kommunalaufsicht wurde vorsorglich noch eine Abstimmung mit dem Innenministerium vorgenommen, die ebenfalls keine Bedenken ergab. Der Name des Verbandes „Zweckverband Am Sandberg“ lehnt sich an die Flurstückbezeichnung an und wurde mit der Bürgermeisterin und den beiden Bürgermeistern abgestimmt.

 

Aus Rechtsgründen wäre nun folgender Weg notwendig und vorgegeben. Nach den Beschlüssen über den Vertrag würde dieser der Kommunalaufsicht zur Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung erfolgt der formale Vorgang der sog. „Errichtung“, die auch eine Veröffentlichung beinhaltet. Die Gründung erfolgt dann zum 01.01.2016, so dass die konstituierende Sitzung des Verbandes im Januar 2016 erfolgen kann.

 

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung, zu der die Landrätin des Kreises Plön einlädt, würde dann neben den Regularien und dem Beschluss der Satzung weitere notwendige Beschlüsse (Z.B. Entschädigungssatzung, evtl Geschäftsordnung, Zustimmung zu Verträgen etc. pp) erfolgen können. Diese weiteren Regelwerke sind regelmäßig allerdings nicht genehmigungspflichtig. Soweit Erläuterungen zum weiteren Fortgang.

 

Hinsichtlich des Baus des Feuerwehrhauses liegt der Förderbescheid, wie bekannt, bereits seit längerem vor, so dass unmittelbar nach dem letzten Beschluss einer der drei beteiligten Gemeinden die Auftragsvergabe für die weiteren Planungsschritte und damit den Bau erfolgen kann. In dem Förderbescheid war bereits enthalten, dass die Gründung des Zweckverbandes gesichert sein muss, so dass nunmehr die Angelegenheit vorangetrieben werden kann.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Wisch stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Gründung des Zweckverbandes für die Nachnutzung der Grundschule Krokau in er vorgelegten Fassung (4. Entwurf; Stand: 29.04.2015) nebst Anlagen zu. Die Verwaltung wird gebeten, diesen zur Genehmigung bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Das nach erforderlicher Ausschreibung bereits ermittelte Architekturbüro Neu aus Preetz ist mit den weiteren zum Bau des Feuerwehrhauses erforderlichen Schritten zu beauftragen.