Betreff
Beschlussfassung über den Lärmminderungsplan nach dem Sechsten Teil des Bundesimmisionsschutzgesetzes
Vorlage
BARSB/BV/029/2012/2
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zunächst wird auf die Verwaltungsvorlage BARSB/BV/029/2012 verwiesen. In dieser wurde dargelegt, dass die Gemeinde Barsbek nach Maßgabe des § 47 d Abs. 1 Satz 2 BImSchG zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet ist.

 

Die mit der Erstellung eines Entwurfs beauftrage Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH legte diesen mit Stand vom 31.03.2014 vor.

 

Sowohl vor als auch nach der Erstellung des Entwurfs wurde dieser intensiv von den gemeindlichen Gremien diskutiert, so dass nunmehr zeitlich als auch sachlich eine Verabschiedung geboten ist.

 

Im Übrigen wird auf die Beratungen aus Anlass der folgenden Sitzungen verwiesen:

 

¾     Gemeindevertretung vom 24.09.2013, 16.12.2013, 10.12.2014 und 04.05.2015

 

¾     Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss vom 26.11.2013 und 04.11.2014.

 

Unter Berücksichtigung des Meinungs- und Beratungsstandes wird angeregt, den Entwurf unter Berücksichtigung der in der Anlage zusammengefassten Änderungen zu beschließen.

 

Die wesentliche Änderung des Entwurfs besteht darin, dass das Ziel der Herstellung eines Schutzstreifens für Radfahrende nicht weiter verfolgt wird. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Straßenverkehrsbehörde bei Anlegung eines Schutzstreifens die angeordnete Radwegebenutzungspflicht (vgl. VZ 237, VZ 240 und VZ 241) wohl aufheben würde. Damit könnte das ausdrücklich von der Gemeinde Barsbek verfolgte Ziel, Radfahrende nicht zwangsweise auf die Fahrbahn zu verweisen, nicht mehr verfolgt werden. Darüber hinaus wird die Forderung zur zukünftigen Ausführung der Fahrbahndeckschicht mit lärmmindernden Fahrbahnbelegen gemäß Schreiben der Entwurfsverfasserin vom 23.03.2015 (dort unter Nr. 1) eingearbeitet und präzisiert.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Änderungen des Entwurfes zum Lärmaktionsplan für die Gemeinde Barsbek


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan in der Fassung des Entwurfs der Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH vom 31.03.2014, der nach Maßgabe der in der Anlage zur Verwaltungsvorlage BARSB/029/2012/2 zusammengefassten Vorschläge zu ändern ist.