Sachverhalt: In der Sitzung des WEA am 11.02.2015 wurde auf Antrag der Grünen Fraktion die Einführung einer Sonderjahreskarte 2015 für die MWSH beschlossen. Hierzu ist nunmehr eine Änderung der Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe notwendig.
Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Entgeltordnung für die Benutzung der
Meerwasserschwimmhalle der Gemeinde Ostseebad Laboe wird dahingehend geändert,
dass unter §1 der Buchstabe „I“ „Sonderjahreskarte 2015“ mit
folgender Textpassage hinzugefügt wird:
Die
Sonderjahreskarte berechtigt einen Erwachsenen mit allen der Familie
angehörenden Kindern unter 14 Jahren zur Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna)
während der allgemeinen Benutzungszeiten für die Dauer eines Jahres. Das
Entgelt für die Sonderjahreskarte beträgt
300,-- €.
Die
Sonderjahreskarte kann durch die Partnerkarte ergänzt werden, welche
EhepartnerInnen/LebenspartnerInnen (nachgewiesen durch gemeinsamen Wohnsitz)
zur Nutzung der Schwimmhalle (ohne Sauna) während der allgemeinen
Benutzungszeiten für die Dauer eines Jahres berechtigt. Das Entgelt für die
Partnerkarte beträgt
150,-- €.
Die Gültigkeit der Sonderjahreskarte 2015 endet spätestens am 30.09.2016. Die Sonderjahreskarte sowie die Partnerkarte sind nicht übertragbar.