Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 für das Gebiet "Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der B 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/659/2015
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.02.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 zur Ausweisung von Flächen für eine Quadanlage beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 14.07.2014 wurde die Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde und die vorzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Die Planunterlagen wurden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.08. bis einschließlich 15.08.2014 öffentlich ausgelegt.

 

Insbesondere aufgrund der Stellungnahme der Landesplanungsbehörde wurde ein Ortstermin durchgeführt mit Vertretern des Innenministeriums, der Landesplanungsbehörde und dem Kreis Plön. Im Ergebnis sollten das Zelt und das fest geplante Gebäude im Umfang reduziert und noch näher an die südwestlich vorhandenen Grünstrukturen herangeschoben werden. Der Bebauungsplan sollte von einem angebotsorientierten zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB umgestellt werden. Weiterhin sollte die Eingrünung des Gebietes optimiert werden, damit sich das Vorhaben besser in die natürliche Umgebung einpasst. Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich dem Gesprächsergebnis und der anliegenden Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen entsprechend angepasst und mit dem Innenministerium und der Landesplanungsbehörde abgestimmt. Sie sollten nun im Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Satz Planunterlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt der vorliegenden Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 63 für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu. Die Abwägung wird Bestandteil der Planunterlagen zur Offenlegung.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird einschließlich des Umweltberichts und der lärmtechnischen Untersuchung gebilligt. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 63 sowie dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Textteil für das Gebiet „Quadanlage Strandstraße, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 502 in Richtung Neuschönberg und westlich der Strandstraße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der Umweltbericht sowie die lärmtechnische Untersuchung werden gebilligt. Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.