Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/094/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Die Steuer beträgt zur Zeit 9 % des Mietwertes (vgl. § 9 der Satzung).

 

Angesichts der gegebenen Haushaltssituation wird seitens der Gemeinde Stein nunmehr erwogen, den Zweitwohnungssteuertarif (schrittweise) anzuheben, so dass die Steuer letztlich 12 % des Mietwertes beträgt.

 

Dieser Steuersatz von 12 % entspricht dann im Übrigen auch der aktuellen Vorgabe, die sich aus den Hinweisen des Innenministeriums Schleswig-Holstein zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ergibt.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Stein beigefügt, wonach die Zweitwohnungssteuer für steuerpflichtige Zeiträume

 

bis zum 30.06.2015 noch                                 9,0 % des Mietwertes,

vom 01.07.2015 bis 30.06.2016                     10,5 % des Mietwertes und

ab 01.07.2016                                                 12,0 % des Mietwertes

 

beträgt. Die 1. Stufe der Steuertariferhöhung würde insoweit bereits mit Beginn des auf die Beschlussfassung folgenden Kalendervierteljahres wirksam. Unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen Zweitwohnungen in der Gemeinde Stein auch bei einer Erhöhung des Steuertarifs steuerbare Zweitwohnungen bleiben, könnte die Gemeinde mit der beabsichtigten Satzungsänderung nach heutigem Sachstand Mehreinnahmen wie folgt erzielen (jeweils bezogen auf die gegenwärtige Veranlagungssumme): im Jahr 2015 = annähernd 3.000,00 EUR, im Jahr 2016 = rund 8.800,00 EUR sowie im Jahr 2017 = 11.800,00 EUR. Die Steigerung durch die jährliche Fortschreibung des Hochrechnungsfaktors (entsprechend der Veränderung der Nettokaltmieten aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland) ist dabei noch nicht berücksichtigt.

 

Für die Zweitwohnungssteuerpflichtigen in der Gemeinde Stein stellt sich die jährliche Mehrbelastung in Folge der Erhöhung des Zweitwohnungssteuertarifs wie folgt dar (ebenfalls bezogen auf die momentane Steuerfestsetzung): im Jahr 2015 durchschnittlich + 58,00 EUR (bei einer Spanne zwischen etwa 17,00 EUR und 167,00 EUR), im Jahr 2016 durchschnittlich + 169,00 EUR (bei einer Spanne zwischen etwa 51,00 EUR und 500,00 EUR) sowie im Jahr 2017 durchschnittlich + 227,00 EUR (bei einer Spanne zwischen etwa 68,00 EUR und 665,00 EUR).

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf zu beschließen.