Betreff
Einrichtung einer Tempo 30-Zone
Vorlage
KRUMM/BV/049/2015
Aktenzeichen
III.5/63.15.13
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 19.02.2015 fand eine Versammlung der Anwohner der Paul-Jäger-Straße statt. Hierbei wurde der Wunsch geäußert, bestimmte Straßen in Krummbek mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu versehen.

 

Es wurde die Idee entwickelt, folgende Straßen in eine Geschwindigkeitszone aufzunehmen:

-       Parkstraße

-       Göttsch - Hof

-       Meiereiweg

-       Apfelgarten

-       Paul-Jäger-Straße

-       Teile des Soltwischredder

 

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone sind folgende Sachverhalte:

 

Eine Tempo 30-Zone wird mit den VZ 274-1 (Beginn) und 274-2 (Ende) gekennzeichnet. Sachlich und örtlich zuständig ist gem. öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen dem Kreis Plön und dem Amt Probstei v. 14.04.2014 das Amt Probstei, der Amtsdirektor, als örtliche Ordnungsbehörde. Eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der Gemeinde, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Mit den o.a. Zeichen werden Zonen abseits der Hauptverkehrsstraßen gekennzeichnet, in denen der fließende Verkehr in erhöhtem Maße Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und Anwohner nehmen soll und in der aus diesem Grund die Geschwindigkeit auf ein niedrigeres Niveau, i.d.R. auf 30 Km/h beschränkt ist.

 

Die Einrichtung der Tempo 30-Zonen sollte für viele Straßen abseits der Vorfahrtstraßen angestrebt werden. So bilden sie bewusst einen Kontrapunkt zu den Straßen des überörtlichen Verkehrs oder sonstigen Vorfahrtstraßen. Verkehrsteilnehmer müssen mit solch einer Regelung rechnen.

 

In Tempo 30-Zonen muss die Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“ gelten. Vorfahrtregelungen durch Zeichen oder Lichtsignalanlagen widersprechen dem Charakter dieser Zonen.  Dem Charakter widersprechen auch Längsmarkierungen und benutzungspflichtige Radwege. Lediglich Lichtsignalanlagen zum Schutz von Fußgängerüberwegen können bestehen bleiben.

 

Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

 

Die Angelegenheit wurde am 26.02.2015 im Umwelt- und Bauausschuss beraten. Der Ausschuss hat sich für die Einrichtung einer solchen Zone für die o.a. Straßen ausgesprochen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für folgende Straßen:

 

-       Parkstraße

-       Göttsch - Hof

-       Meiereiweg

-       Apfelgarten

-       Paul-Jäger-Straße

-       Teile des Soltwischredder

 

Die finanziellen Mittel für die Beschilderung werden -wenn nötig- über-/außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.