Betreff
Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein - Benutzungs- und Gebührensatzung
Vorlage
STEIN/BV/092/2015
Aktenzeichen
III.4-4640.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aktuell formulieren mehrere Eltern den Bedarf einer Betreuung ihrer Kinder in der Kindertagespflegeinrichtung bzw. in der Kindertagesstätte der Gemeinde Stein ab 7.00 Uhr, da sie nur so ihre Arbeitsplätze pünktlich erreichen können. In der Kindertagespflege benötigen derzeit 2 Kinder und in der Kindertagesstätte ebenfalls zwei Kinder diese frühere Öffnungszeit. Die Satzung sieht z.Zt. für beide Einrichtungen den Beginn der Betreuung ab 7:30 Uhr vor.

 

In der Kindertagespflegeeinrichtung ist es möglich ohne Veränderung der wöchentlichen Beschäftigungszeit der eingesetzten Kräfte, eine zusätzliche Frühbetreuungszeit von 7:00 bis 7:30 Uhr mit einer Kapazität von maximal 5 Plätzen als gemeinsames Angebot beider Einrichtungen einzurichten. Bei einer Inanspruchnahme dieser Frühbetreuungszeit von mehr als 5 Kindern könnte die Betreuung nur in der Kindertagesstätte als altersgemischte Gruppe erfolgen, dafür würden zusätzliche je 2,5 wöchentlich Personalstunden einer Erzieherin und einer Zweitkraft benötigt, die Kosten von ca. 5.000,00 € jährlich verursachen. Als Einnahmen stehen zusätzliche Elternbeiträge von 480,00 € bei 4 besetzten Plätzen und von 1.800,00 € bei 15 besetzten Plätzen, sowie Kreis- und Landeszuschüsse von ca. 2.000,00 € dagegen.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein – Benutzungs- und Gebührensatzung –


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

  1. die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung der Gemeinde Stein – Benutzungs- und Gebührensatzung – entsprechend des vorliegenden Entwurfs zu beschließen,
  2. die für die Ausweitung der Öffnungszeiten notwendigen Personalressourcen und die dafür erforderlichen  Finanzmittel bereit zu stellen und den Stellenplan anzupassen.