Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Fahren für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der
Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Fahren schließt im Verwaltungshaushalt mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 175.500 € und im Vermögenshaushalt in Höhe
von 14.600 €.
Ein Haushaltsausgleich
nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.
Der Haushaltsplan
2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05.
September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen
Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der
Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung
der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor.
Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.
Die laufenden
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu
decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 1.200 €
ausgewiesen werden.
Im Vermögenshaushalt
wird die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 veranschlagte
Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam.
Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt, wobei ein
Kreiszuschuss von 4.000 € erwartet wird. Für mögliche Beteiligungskosten am
Klärwerk in Schlesen sind 500 € eingestellt, die über die gesonderte
Abschreibungsrücklage finanziert werden.
Mit dem
beigefügten Haushaltsentwurf ist geplant aus der allgemeinen Rücklage einen
Betrag von 4.800 € zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.