Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
FAHRE/BV/048/2014
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Fahren für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Fahren schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 175.500 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 14.600 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 1.200 € ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt wird die in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 4.000 € erwartet wird. Für mögliche Beteiligungskosten am Klärwerk in Schlesen sind 500 € eingestellt, die über die gesonderte Abschreibungsrücklage finanziert werden.

 

Mit dem beigefügten Haushaltsentwurf ist geplant aus der allgemeinen Rücklage einen Betrag von 4.800 € zu entnehmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.