Sachverhalt:
Der vorliegende Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes 2014 beinhaltet im Verwaltungshaushalt Einnahmen in
Höhe von 257.900 € und Ausgaben in Höhe von 291.800 €. Es besteht somit ein
Sollfehlbetrag von 33.900 €.
Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen
und Ausgaben von jeweils 6.500 €.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B
sowie für die Gewerbesteuer ändern sich durch diesen Nachtragshaushalt nicht.
Nähere Erläuterungen zum Nachtrag 2014 sind
dem Vorbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung
und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.