Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/822/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.10.2014 ist bereits – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2015 mit dem Zahlenwerk des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes (incl. Finanzplan für den Zeitraum 2014 – 2018) vorgelegt worden. Dieser Verwaltungsvorlage ist nunmehr noch der Stellenplan beigefügt.

 

Die nachfolgenden Ausführungen zum Etat des Jahres 2015 beziehen sich auf die Daten der Entwurfsfassung vom 30.10.2014; Etwaige Änderungen, die sich demgegenüber ggf. aus zwischenzeitlichen Ausschusssitzungen ergeben (haben), würden dann in eine entsprechende Veränderungsliste einfließen. Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich nun im Jahr 2015 auf insgesamt 8.473.800,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 6.591.900,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.881.900,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionsmaßnahmen in Höhe von exakt 1.482.900,00 EUR auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Vorhaben bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.125.400,00 EUR. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 sind in Höhe von 540.000,00 EUR vorgesehen; Sie stehen im Zusammenhang mit der Sanierung, Erweiterung bzw. Ertüchtigung der Regenwasserkanalisation (siehe Seite 73 des Zahlenwerkes). Weiterhin weist die Haushaltssatzung – wie im Vorjahr – den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR aus. Die festzusetzende Gesamtzahl der Stellen ergibt sich aus dem Entwurf des Stellenplans.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern (vgl. § 3 des Satzungsentwurfes) werden mit 390 % für die Grundsteuer A, mit 410 % für die Grundsteuer B sowie mit 390 % für die Gewerbesteuer ausgewiesen (dies entspricht gegenüber 2014 einer Hebesatzerhöhung um jeweils 40 Prozentpunkte).

 

Grundsätzlich sei vorab angemerkt, dass die Haushaltslage der Gemeinde nach wie vor angespannt ist. Dies belegt die Tatsache, dass der Etat des Jahres 2015 – auch unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Erhöhung der Hebesätze – über keinen freien Finanzspielraum verfügt und zudem Verkaufserlöse – wenn auch nur in einem Umfang von 37.600,00 EUR – zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herangezogen werden müssen (vgl. HHST 9100.28000, Seite 54, sowie HHST 9100.90000, Seite 78). Insoweit reichen die laufenden Einnahmen (Steuern, Erträge aus Verwaltung und Betrieb usw.) nach wie vor noch nicht aus, um die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Personalkosten, Sachaufwand, Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben) vollständig finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund bleibt eine besonders maßvolle Haushaltsplanung und -durchführung unerlässlich, um den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter beschreiten zu können.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes werden zudem noch die nachfolgenden Informationen gegeben:

 

Der Unterabschnitt 9000 (Steuern / Zuweisungen / Umlagen, Seite 52/53 des Zahlenwerkes) weist gegenüber 2014 eine Planverbesserung um 255.400,00 EUR auf. So sind dort zum einen Mehreinnahmen bei der Grund- und Gewerbesteuer (insgesamt + 160.800,00 EUR aufgrund der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Hebesatzerhöhung), bei den Einkommensteueranteilen (+ 105.600,00 EUR) und bei den Schlüsselzuweisungen (+ 96.000,00 EUR) feststellbar, während sich andererseits (auf der Ausgabenseite) vor allem die höheren Kreisumlagezahlungen (mit + 129.500,00 EUR) planverschlechternd auswirken.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, lässt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten wie folgt zusammenfassen:

 

Bezeichnung

Plan 2015

2014

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

5.471.100,00 €

5.115.700,00 €

+ 355.400,00 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

   785.000,00 €

   755.200,00 €

+   29.800,00 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

   335.800,00 €

   437.700,00 €

101.900,00 €

 

 

 

 

+ 283.300,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

   488.600,00 €

   412.900,00 €

+   75.700,00 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.711.300,00 €

1.644.600,00 €

+   66.700,00 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

1.347.500,00 €

1.309.200,00 €

+   38.300,00 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

3.044.500,00 €

2.941.900,00 €

+ 102.600,00 €

 

 

 

 

+ 283.300,00 €

 

 

 

 

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Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) und g) : Über die Mehreinnahmen aus Steuern und Finanzzuweisungen sowie die steigenden Kreisumlagezahlungen wurde bereits zuvor (im Zusammenhang mit der Entwicklung des Unterabschnittes 9000) berichtet.

 

zu b) : Die gestiegenen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb resultieren vor allem aus höheren Schulkostenbeiträgen (+ 25.500,00 EUR, vgl. Seite 14) und vermehrten Parkgebühreneinnahmen (+ 5.000,00 EUR, siehe Seite 40).

 

zu c) : Bei dem dort zu verzeichnenden Einnahmerückgang handelt es sich im Wesentlichen um die gegenüber 2014 niedrigere Zuführung vom Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.28000 auf Seite 54).

 

zu d) : Die Erhöhung der Personalausgaben um 75.700,00 EUR ist einerseits auf die Tarifsteigerung zurückzuführen; Vor allem sind jedoch (wieder) die an die Versorgungsausgleichskasse zu leistenden Dienstherrenanteile für die Altbürgermeister mit 45.000,00 EUR veranschlagt worden, nachdem auch noch im laufenden Jahr 2014 eine entsprechende Zahlung an die VAK zu leisten war.

 

zu e) : Der erhöhte Mittelbedarf beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand errechnet sich zwar aus mehr oder minder großen Veränderungen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen, lässt sich im Kern aber dadurch erklären, dass a) die von der Gemeinde zu leistenden Schulkostenbeiträge um 25.700,00 EUR höher in Ansatz zu bringen waren (S. 13), b) über den gesamten Verwaltungshaushalt hinweg vermehrte Kosten für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen zu berücksichtigen sind (+ 29.000,00 EUR) sowie c) die an den Abwasserzweckverband Ostufer Kieler Förde zu zahlenden Straßenentwässerungsentgelte um 5.000,00 EUR ansteigen (vgl. S. 42).

 

zu f ) : Die gestiegenen Zuweisungen und Zuschüsse resultieren vor allem aus den Zahlungen an die Kindertagesstätten (+ 38.000,00 EUR, siehe Seite 24). Die Verlustzuweisungen an die verschiedenen Betriebsteile des Gemeindebetriebes sind im Übrigen in dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes zunächst mit insgesamt 675.300,00 EUR veranschlagt worden. Per Saldo weicht dieser Betrag von der Mittelbereitstellung im ablaufenden Haushaltsjahr aber nur um 2.800,00 EUR ab, da 2014 noch eine gesonderte Abdeckung von Vorjahresverlusten in einem Umfang von 50.000,00 EUR einzuplanen war. Die exakten Planansätze für die einzelnen Verlustzuweisungen an den Gemeindebetrieb im Jahr 2015 werden sich dann letztlich aus dem Entwurf des eigenbetrieblichen Wirtschaftsplanes ergeben.

 

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.8600, Seite 54, bzw. 9100.30000, Seite 78) beläuft sich 2015 auf 144.900,00 EUR; Dies entspricht exakt der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die im Jahr 2015 zu leisten sind.

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Zahlenwerk noch berichten, dass zur Finanzierung der Aufwendungen für das Freya-Frahm-Haus eine Sonderrücklagenentnahme i.H.v. insgesamt 216.500,-- EUR erfolgt, die mit 11.500,-- EUR auf die laufenden Ausgaben (Seite 44) und mit 205.000,-- EUR auf Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen entfällt (Seite 74). Die Buchung dieser Rücklagenentnahme erstreckt sich aus formalen Gründen über insgesamt 7 Haushaltsstellen, und zwar HHST 9100.31920 (S. 78), HHST 9100.90920 und .98920 (S. 79), HHST 7600.33921 (S. 74), HHST 9100.28920 / .84920 (S. 54) sowie HHST 7600.26920 (S. 44).

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes (Seite 57 ff. des Zahlenwerkes) sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2015 wie folgt veranschlagt worden:

 

240.000,00 EUR

für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 der Feuerwehr Laboe,

 

47.000,00 EUR

 

für die Ausrüstung der Feuerwehr Laboe (davon 25.000,00 EUR für die Beschaffung digitaler Funkgeräte aus einer Verpflichtungsermächtigung des Jahres 2013),

 

10.000,00 EUR

 

als ergänzende Mittelbereitstellung für bauliche Maßnahmen am Feuerwehrgebäude gemäß Auflagen der Feuerwehrunfallkasse (wofür zudem auch noch ein Haushaltsausgaberest aus Vorjahren i.H.v. ca. 50.000,00 EUR zur Verfügung steht),

 

7.000,00 EUR

 

für den Erwerb von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an der Grundschule Laboe,

 

50.000,00 EUR

 

für die Vorbereitung des Baugrunds für ein Mehrzweckhaus auf dem Schulgelände (ca. 35.000,00 EUR) zuzügl. Planungskosten (etwa 15.000,00 EUR),

 

4.000,00 EUR

 

für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Gemeindebücherei,

 

10.000,00 EUR

 

für die weitere Umsetzung des Spielplatzkonzeptes,

 

40.000,00 EUR

 

für die Sanierung des Stoschplatzes (Sanierung vorhandener bzw. Errichtung neuer Ballfangzäune),

 

50.000,00 EUR

 

für die Dachsanierung im Bereich des Umkleidetraktes der Sporthalle Laboe,

 

150.000,00 EUR

 

für den Straßen-, Wege- und Parkplatzbau bzw. Straßensanierungsmaßnahmen,

 

35.000,00 EUR

 

für den letzten Bauabschnitt zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik,

 

19.900,00 EUR

 

als letzter Teilbetrag der Stammkapitaleinlage beim AZV Ostufer Kieler Förde,

 

615.000,00 EUR

 

als Gemeindeanteil an der Sanierung, Erweiterung bzw. Ertüchtigung der Regenwasserkanalisation; Vorgesehener Mitteleinsatz 2015: Steiner Weg (ca. 450.000,00 EUR), Prof.-Munzer-Ring (ca. 90.000,00 EUR) sowie Wiesenweg (ca. 75.000,00 EUR),

 

205.000,00 EUR

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für Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen am Freya-Frahm-Haus (finanziert aus einer Sonderrücklagenentnahme).

 

1.482.900,00 EUR

 

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Neben den vorstehend bezifferten Investitionsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt noch die Tilgungsleistungen (144.900,00 EUR), die Zuführung zum Verwaltungshaushalt (37.600,00 EUR) sowie die Weiterleitung der Sonderrücklagenentnahme (216.500,00 EUR) veranschlagt worden, so dass sich das eingangs bereits benannte Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes von 1.881.900,00 EUR ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 144.900,00 EUR aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, aus der schon angesprochenen Sonderrücklagenentnahme, aus Darlehensrückflüssen und Verkaufserlösen i.H.v. insgesamt 121.600,00 EUR, mit 68.500,00 EUR aus Investitionszuschüssen sowie im Übrigen mit 1.125.400,00 EUR durch eine Kreditaufnahme.

 

Abschließend noch einige Hinweise zur Finanzplanung, zum Rücklagenbestand sowie zum Schuldenstand der Gemeinde:

 

Nach dem derzeitigen Stand der Finanzplanung könnte (angesichts der prognostizierten Einnahmeentwicklung im Bereich der Steuern und Finanzzuweisungen) der Verwaltungs-haushalt der Jahre 2016 bis 2018 ausgeglichen gestaltet werden, sofern sich in diesem Zeitraum der Anstieg der laufenden Ausgaben auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzen ließe.

 

Die allg. Rücklage der Gemeinde Ostseebad Laboe beläuft sich z. Zt. auf 279,18 EUR (bei einer planmäßigen Entnahme von 140.000,00 EUR im Jahr 2014). Die Gemeinde verfügt daneben per 01.01.2015 noch über zweckgebundene Sonderrücklagenmittel in einem Gesamtumfang von voraussichtlich 1.051 T EUR, wobei 2015 – wie erwähnt – eine Entnahme i.H.v 216.500,00 EUR vorgesehen ist.

 

Der dem Kommunaletat zuzurechnende Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich zum 01.01.2015 auf rd. 3,746 Mio EUR (= 756,28 EUR/Ew. bei einer Einwohnerzahl von 4.953 Ew). Die für das Haushaltsjahr 2014 geplante (aber noch nicht vollzogene) Kreditaufnahme i.H.v. 415.800,00 EUR wäre hierzu noch hinzuzurechnen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf / gemäß geändertem Entwurf zu beschließen.