Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/105/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt werden im Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (einschließlich Vorbericht, Anlagen und Investitionsprogramm) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen des Schulverbandes Probstei im Jahr 2015 auf insgesamt 6.813.900,00 EUR. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 3.236.100,00 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.577.800,00 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist nach derzeitigem Planungsstand Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 3.285.000,00 EUR auf. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme in selber Höhe. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet mithin die Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite auf 3.285.000,00 EUR. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten kommender Haushaltsjahre sind nicht vorgesehen; Demzufolge weist die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 0,00 EUR aus. Dies gilt ebenfalls für den Höchstbetrag der Kassenkredite (wie im Vorjahr : 0,00 EUR). Im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wird die Gesamtzahl der im Stellenplan aufgeführten Stellen mit 17,87 Stellen angegeben.

 

Die Verbandsumlage beträgt 1.773.000,00 EUR und berechnet sich auf der Grundlage des § 56 des Schulgesetzes gemäß Anlage zur Haushaltssatzung.

 

Das aus Sicht der Amtsverwaltung bewährte Konzept der Deckungskreise (vgl. § 5 der Haushaltssatzung) wurde beibehalten.

 

Zum vorgelegten Haushaltsentwurf lassen sich zudem folgende Kernaussagen treffen :

 

Verwaltungshaushalt

 

Die Schulverbandsumlage, die die 15 Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes aufzubringen haben, erhöht sich gegenüber 2014 um 45.000,00 EUR auf einen Gesamtbetrag von nunmehr 1.773.000,00 EUR. Neben den tariflichen und sonstigen Kostensteigerungen waren im Haushaltsplan 2015 erste Folgekosten zu berücksichtigen, die aus der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule und den anlaufenden Baumaßnahmen am Schulzentrum Schönberg resultieren (sich erhöhender Mittelbedarf bei der Gemeinschaftsschule, steigende Schülerbeförderungskosten, vermehrte Schuldendienstleistungen). Der Anstieg der Verbandsumlage fiel dabei – unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen – mit + 2,6 % relativ moderat aus, da 2015 68.000,00 EUR der Rücklage entnommen und dem Verwaltungshaushalt (wieder) zugeführt werden können (diese Mittel stammen aus dem Überschuss des Jahres 2013, der seinerzeit ebenfalls im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet worden war).

 

Die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten lässt sich im Übrigen für den Verwaltungshaushalt wie folgt darstellen:

 

Bezeichnung

Plan 2014

Plan 2015

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

 

a)

 

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

 

3.005.700,00 €

 

3.168.100,00 €

 

+ 162.400,00 €

b)

Sonstige Finanzeinnahmen

              0,00 €

     68.000,00 €

+   68.000,00 €

 

 

 

 

+ 230.400,00 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

 

c)

 

Personalausgaben

 

   835.300,00 €

 

   859.100,00 €

 

+   23.800,00 €

d)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.667.400,00 €

1.847.600,00 €

+ 180.200,00 €

e)

Zuweisungen und Zuschüsse

     58.700,00 €

     60.500,00 €

+     1.800,00 €

f )

Sonstige Finanzausgaben

   444.300,00 €

   468.900,00 €

+   24.600,00 €

 

 

 

 

+ 230.400,00 €

 

 

 

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Haushaltsplan 2014 um jeweils 230.400,00 EUR erhöht haben, wobei zur Entwicklung der zuvor aufgelisteten Einnahme- und Ausgabearten folgendes angemerkt werden kann:

 

zu a)  Die Einnahmesteigerung ergibt sich im Wesentlichen aus den Schulkostenbeiträgen ( +

+   b)  81.800,00 EUR), aus höheren finanziellen Beteiligungen an den Schülerbeförderungskosten (saldiert + 71.300,00 EUR) sowie aus dem bereits zuvor angesprochenem Anstieg der Schulverbandsumlage und der ebenfalls schon erwähnten Weiterleitung von Rücklagemitteln an den Verwaltungshaushalt.

 

zu c)  Der Personalaufwand wurden auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Der Personalkostenanstieg beläuft sich demnach auf 2,85 %.

 

zu d)  Der Anstieg beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand resultiert vor allem aus den 2015 zu erwartenden Schülerbeförderungskosten (+ 103.000,00 EUR, Seite 14 des Zahlenwerkes) sowie aus dem höheren Mittelbedarf an der Gemeinschaftsschule Probstei und der Grundschule An den Salzwiesen (insgesamt + 50.000,00 EUR angesichts ansteigender Schülerzahlen und – zeitanteilig – zusätzlicher Bewirtschaftungskosten für neue Gebäudeteile).

 

zu e)  Der Gesamtbetrag der Zuweisungen und Zuschüsse erhöht sich um 1.800,00 EUR und betrifft den Personalkostenzuschuss für eine sozialpädagogische Fachkraft an der Gemeinschaftsschule (vgl. HHST 2812.70020, Seite 13).

 

zu f )  Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 24.600,00 EUR erklärt sich durch einen Mehrbedarf bei den Zinsaufwendungen (+ 7.100,00 EUR) sowie durch die höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt (+ 17.500,00 EUR), die wiederum angesichts steigender Tilgungsleistungen in diesem Umfang so erforderlich wurde.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Für die Erweiterungsmaßnahmen am Schulzentrum Schönberg werden 2015 – im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung lt. 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2014 – insgesamt 3.150.000,00 EUR bereitgestellt. Nach dem bisher vorliegenden Planungskonzept würde diese Investitionssumme 2015 voraussichtlich kassenwirksam werden. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die Verwaltungsvorlagen SV/BV/093 und 094/2014 Bezug genommen. Der Betrag von 3.150.000,00 EUR verteilt sich auf folgende Haushaltsstellen:

 

2113.93510

Erstausstattung neuer Grundschulräume (Seite 26)

34.000,00 EUR

2113.95010

Erweiterung der Grundschule (Seite 26)

816.000,00 EUR

2812.93520

Erstausstattung der Erweiterungsbauten

der Gemeinschaftsschule (Seite 29)

100.000,00 EUR

2812.95000

Erweiterung Gemeinschaftsschule (Seite 29)

2.200.000,00 EUR

 

 

3.150.000,00 EUR

 

 

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Darüber hinaus wurden noch Sanierungsaufwendungen (an der Grundschule, dem Förderzentrum sowie an dem Gebäude des Horts bzw. der Schülerbetreuung) mit einem Gesamtbetrag von 31.300,00 EUR veranschlagt. Hinzu kommt – ergänzend zu den vorbezeichneten Erstausstattungskosten – für den Erwerb beweglichen Vermögens (d.h. für die Beschaffung von Gütern des beweglichen Anlagevermögens) eine Gesamtsumme von 103.700,00 EUR, die sich auf 7 Positionen des Verbandshaushaltes verteilt. Diese Mittelbereitstellung basiert auf einem Sanierungs- bzw. Ausstattungsbedarf, der anlässlich der Schulbereisung am 25.09.2014 dargelegt wurde.

 

Dementsprechend sieht der Haushaltsentwurf 2015 Investitionen in einem Gesamtumfang von 3.285.000,00 EUR vor (3.150.000,00 EUR + 31.300,00 EUR + 103.700,00 EUR). Diese Investitionsmaßnahmen lassen sich im Übrigen auch aus der betreffenden Übersicht im Vorbericht sowie aus dem Investitionsprogramm (als Grundlage des Finanzplanes) entnehmen.

 

Die Finanzierung dieser Investitionsausgaben würde 2015 durch die Aufnahme eines Kredites in selber Höhe erfolgen. Der Kreditaufnahme von 3.285.000,00 EUR steht eine Darlehenstilgung von 224.800,00 EUR gegenüber, die wiederum über eine entsprechend hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert wird.

 

Angaben zum Schuldenstand und Rücklagenbestand des Schulverbandes können den betreffenden Tabellen des Vorberichtes entnommen werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 (mit Anlagen)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.