Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Wisch für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der
Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Wisch schließt im Verwaltungshaushalt mit
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 985.900 € und im Vermögenshaushalt in Höhe
von 371.300 €.
Ein Haushaltsausgleich
nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.
Der Haushaltsplan
2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05.
September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen
Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der
Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung
der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor.
Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.
Die laufenden
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu
decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 89.700 €
ausgewiesen werden.
Im
Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte
Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam.
Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 17.000 € bereitgestellt, wobei ein
Kreiszuschuss von 7.000 € erwartet wird. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr
sind 3.800 € etatisiert.
Die Gemeinde Wisch
beabsichtigt das Grundstück der „Alten Schule“ in Krokau zu erwerben. Hierfür
sind Haushaltsmittel von 330.000 € bereitgestellt. Planungskosten für das neue
Feuerwehr-Gerätehaus sind in Höhe von 18.500 € eingeplant.
Zur Finanzierung
der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 274.600 €
vorgesehen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm
zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.