Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2015
Vorlage
WISCH/BV/062/2014
Aktenzeichen
II.910.02.21
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Wisch für das Haushaltsjahr 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 der Gemeinde Wisch schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 985.900 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 371.300 €.

 

Ein Haushaltsausgleich nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung konnte somit herbeigeführt werden.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf Basis des Haushaltserlasses des Innenministeriums vom 05. September 2014, des aktuellen Standes der Ausgaben und Einnahmen sowie der aktuellen Beschlusslage der politischen Selbstverwaltung aufgestellt.

 

Zum Zeitpunkt der Entwurfsfassung lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der Einkommensteueranteile, der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage vor. Insofern können sich in diesen Bereichen durchaus noch Veränderungen ergeben.

 

Die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes reichen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 89.700 € ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt wird die im Haushaltsjahr 2013 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung für die Umstellung auf Digitalfunktechnik wirksam. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 17.000 € bereitgestellt, wobei ein Kreiszuschuss von 7.000 € erwartet wird. Für Ersatzbeschaffungen der Feuerwehr sind 3.800 € etatisiert.

Die Gemeinde Wisch beabsichtigt das Grundstück der „Alten Schule“ in Krokau zu erwerben. Hierfür sind Haushaltsmittel von 330.000 € bereitgestellt. Planungskosten für das neue Feuerwehr-Gerätehaus sind in Höhe von 18.500 € eingeplant.

 

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 274.600 € vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.