Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2014 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/IV/785/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Satz 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe ist halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten (für deren Leistung der Bürgermeister im Rahmen der ihm eingeräumten Ermächtigung die Zustimmung erteilen konnte).

 

In dem Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.2014 sind – unter Berücksichtigung der bestehenden Deckungskreise – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt entstanden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Grund

Deckungsmöglichkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt:

 

Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen

(HHST 9000.04100)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im

Vermögenshaushalt:

 

Nichtinanspruchnahme von Haushalts-ausgaberesten in entsprechender Höhe

0260.56200

Seminarkosten

285,00 €

Lehrgang für Schiedsperson

0600.56400

Sicherheitstechnische Betreuung

1.217,06 €

Mehrkosten für die arbeits-medizinische und sicherheits-technische Jahresbetreuung durch den BAD

1300.64000

Umlage zur Feuerwehr-unfallkasse

113,41 €

Einwohnerzahl-abhängige Beitrags-/Umlagezahlung an FUK Nord

2901.71700

Zuschuss an die SFK

380,00 €

Zahlung in 2014 u.a. auch für den Zeitraum vom 28.10.-23.12.2013

3520.65100

Sonstige Geschäfts-ausgaben

51,82 €

Support-Vertrag für Bücherei (BVS Professional)

3520.66100

Mitgliedsbeitrag an Büchereizentrale

2.422,16 €

Vertragliche Leistung an Büchereizentrale S-H lt. Bescheid vom 13.01.2014

4681.71200

Gemeindezuschuss zu den Nachtbus-Kosten

    10,85 €

Fahrten-abhängige Zahlung des Zuschusses (abgerechnet wurden 113 Fahrten der Nachtbuslinie 705 nach Laboe)

1300.93522

Ausrüstung (Feuerwehr)

6.042,29 €

Ersatzbeschaffung alter oder defekter Geräte (u.a. Rettungs-spreizer, Sprechfunkgerät, Einstiegssicherungs- und Rettungssystem)

5610.96500

Sanierung der Sporthalle Laboe

1.777,43 €

Mehrkosten bei der Erneuerung der Sporthallenbeleuchtung

 

 

Gesamtsumme :

 

12.300,02 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist somit für sämtliche Überschreitungen, die vorstehend aufgelistet worden sind, die Genehmigung bereits gegeben (denn es ist im 1. Halbjahr 2014 keine überplanmäßige Ausgabe entstanden, die im Einzelfall den Grenzwert von 5.500,00 EUR überstieg). Zugleich bleibt festzustellen, dass in allen Überschreitungsfällen die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.