Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Marina Wendtorf"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/088/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wendtorf hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.04.2008 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet der Marina Wendtorf gefasst. Am 23.04.2008 wurde die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Nach mehrfach geführten Abstimmungsgesprächen mit dem Innenministerium, der Landesplanung, dem Wirtschaftsministerium, des Landesamtes für Küstenschutz und dem Kreis Plön ist die vorzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.03.2012 erfolgt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.10.2012 wurde der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 einschließlich der Begründung und der erforderlichen Gutachten beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18.10.2012 bis einschließlich 19.11.2012. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.10.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der eingegangenen privaten und behördlichen Stellungnahmen wurde die Planung noch einmal überarbeitet. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren und der erneute Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sind in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.02.2014 erfolgt. Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde in der Zeit vom 26.02.2014 bis einschließlich 26.03.2014 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.02.2014 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der im zweiten Offenlegungsverfahren vorgetragenen privaten und behördlichen Stellungnahmen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und damit den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet der Marina Wendtorf zu fassen.

 

Die vollständigen Planunterlagen wurden den nicht befangenen Mitgliedern der Gemeindevertretung sowohl per Email als auch per Post bereits am 18.06.2014 übersandt.    


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im zweiten Offenlegungsverfahren vorgetragenen privaten und behördlichen Stellungnahmen entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), für das Gebiet der Marina Wendtorf in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht, der Gestaltungsplan, der grünordnerische Fachbeitrag, der Fachbeitrag Artenschutz, die FFH Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet, die FFH Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Bottsand – Marzkamp und vorgelagerte Flachgründe, das Schalltechnische Gutachten sowie die verkehrliche Stellungnahme werden in den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen. Durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Probsteier Herold ist die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet der Marina Wendtorf rechtskräftig zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung mit der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.