Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet "nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/568/2014
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.04.2013 bereits den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 gefasst. Noch bevor der Bebauungsplan durch Veröffentlichung Rechtskraft erlangte, haben sich beim Vorhabenträger Änderungen ergeben (Einzug der Sparkasse statt eines Drogeriemarktes in das neu geplante Wohn- und Wirtschaftsgebäude), die erhebliche Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes hatten. Aus diesem Grunde wurde der Satzungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.09.2014 aufgehoben. Die Inhalte der Planzeichnung des Bebauungsplanes einschließlich des Textteils, der Begründung sowie auch des Verträglichkeitsgutachtens und der Lärm- und Verkehrsgutachten wurden sodann an die neuen Gegebenheiten angepasst. Insbesondere hinsichtlich der Belastungen durch Lärm und Verkehr wurde dadurch im Ergebnis eine Verbesserung erreicht.

 

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde sodann einschließlich der Begründung und der überarbeiteten Gutachten in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.12.2013  erneut im Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.01. bis 24.02.2014. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Abwägung der im erneuten Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 sodann als Satzung zu beschließen.   


Anlagenverzeichnis:

 

Die Abwägungstabelle wird nachgereicht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung sowie zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen

  2. Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Anregungen vorgetragen haben, von dem Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.

  3. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch für das Gebiet „nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
    (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Durchführungsvertrag mit den entsprechenden Anlagen wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

  4. Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.