Betreff
Genehmigung einer im Haushaltsjahr 2013 entstandenen überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
SV/BV/100/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Verwaltungsvorlage SV/BV/099/2014 ist die Jahresrechnung 2013 des Schulverbandes Probstei zur Beratung und Genehmigung vorgelegt worden. Blatt 8 der Jahresrechnung enthält ein vollständiges Verzeichnis jener über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Haushaltsjahr 2013 gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) entstanden waren. Der Beschluss über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jedoch unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorzusehen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden waren, sind 2013 nun zunächst über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 GO in einem Gesamtumfang von 89.673,11 EUR (= 2,4 % des Haushaltsvolumens) entstanden. Davon entfallen 63.380,55 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 26.292,56 EUR auf den Vermögenshaushalt. Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste Bezug genommen.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Regelungen in § 4 der Haushaltssatzung hinzuweisen. Danach ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR (je Einzelfall) festgesetzt worden. Die Genehmigung der Schulverbandsvertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Angesichts der vorstehenden Ausführungen und nach Auswertung jener Buchungsvorfälle, die bei den in der Überschreitungsliste aufgeführten Haushaltsstellen zu verzeichnen waren, verblieb beim Jahresabschluss 2013 letztlich noch eine genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.075,95 EUR, und zwar bei HHST 2000.67200 („Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei“). Über die Gründe für den Anstieg des Verwaltungskostenbeitrages war bereits in der Sitzung der Schulverbandsvertretung vom 04.02.2014 unter TOP 8 berichtet worden (tariflichen Steigerungen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand in Folge gestiegener Teilnehmerzahlen im Bereich Schülerbetreuung/Hort, höherer Verwaltungsaufwand für den Schulverband auch in der Liegenschafts- und Bauverwaltung, dementsprechend Einrichtung einer weiteren Halbtagsstelle für die Schulverwaltung).

 

Abschließend bleibt – mit Blick auf das Gesamtergebnis der Jahresrechnung 2013 – noch festzustellen, dass in dem vorbezeichneten Überschreitungsfall die nach § 82 GO geforderte Deckung gewährleistet war.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die noch genehmigungspflichtige überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2013 bei HHST 2000.67200 mit einem Betrag von 23.075,95 EUR zu genehmigen.