2. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungder Gemeinde Fiefbergen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Fiefbergen hat auf
ihrer Sitzung am 28.11.2012 (FIEFB/GV/04/2012) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2013 – 31.12.2014 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,40 €/m²
beschlossen.
Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 vorgelegt. Nach dieser
Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 0,42
€/m².
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 die
beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,42
€/m² zu beschließen.
Der beigefügten Satzung zur 1. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
der Gemeinde Fiefbergen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2015 – 31.12.2017 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,42 €/m².
Der beigefügten Satzung zur 1. Änderung der
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung
der Gemeinde Fiefbergen (Benutzungsgebührensatzung) wird zugestimmt.