hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am
12.09.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
b gefasst. Es sollten zunächst lediglich die Grundstücke Perserau 7 bis 11
überplant werden, um hier ein Bauvorhaben realisieren zu können, dass
insbesondere aufgrund einer Grenzbebauung auf dem Nachbargrundstück nicht mit
den Festsetzungen des Ursprungsplanes in Einklang zu bringen war. Im Rahmen der
Planerstellung wurde dann festgestellt, dass die Bebauung auf weiteren Grundstücken
im Geltungsbereich des Ursprungsplans nicht mehr den Festsetzungen des
Bebauungsplanes entsprachen.
Da bis auf ein Grundstück im gesamten Geltungsbereich alle Grundstücke
bebaut sind, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2013 beschlossen,
den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 b zu
ändern in einen Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10
b. Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurde sodann im
sogenannten Regelverfahren durchgeführt. Nachdem die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt wurden,
erfolgte der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 10 b in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.01.2014.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
10.03.2014 bis 09.04.2014. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 27.02.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens wurden keine Anregungen vorgetragen,
die einer Abwägung durch die Gemeindevertretung bedürfen. Es wurden lediglich
einige Hinweise gegeben, die zur Kenntnis zu nehmen und bei der späteren
Bauausführung zu beachten sind. In der anliegenden Tabelle sind die
vorgetragenen Hinweise und deren Behandlung aufgeführt.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 b einschließlich der Begründung und des Umwelt- und Artenschutzberichts als Satzung (Satzungsbeschluss).