Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Probsteierhagen
Vorlage
PROBS/BV/106/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hatte am 27.02.2014 empfohlen, zur Konsolidierung des Haushaltes die Hundesteuersätze in der Gemeinde Probsteierhagen zu erhöhen, und zwar in der Weise, dass die jährliche Steuer für den ersten steuerbaren Hund dann 70,00 EUR (bisher 30,00 EUR), für den zweiten steuerbaren Hund 150,00 EUR (bisher 70,00 EUR) und für jeden weiteren steuerbaren Hund 200,00 EUR (bisher 100,00 EUR) betragen soll. Beigefügt wird hierfür ein entsprechender Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Da eine rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer aus abgaberechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen kann, sieht Artikel 2 des Satzungsentwurfes ein Inkrafttreten der 1. Änderungssatzung zum 01.05.2014 vor (wobei davon ausgegangen wird, dass die Beschlussfassung der Gemeindevertretung im Verlauf des Monats April 2014 erfolgt).


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Probsteierhagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Probsteierhagen“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.