Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Stoschstraße"; hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/748/2014
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.08.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss für eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Stoschstraße“ gefasst.

Hierfür ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 29.10.2013 wurde bereits der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zu dieser Planung gefasst. Nach diesem Beschluss haben Gespräche mit dem Kreis Plön ergeben, dass die Befahrbarkeit von der Stoschstraße in den Stichweg durch Übereignung der erforderlichen Kurvenradien an die Gemeinde sicherzustellen ist. Die erforderliche Fläche wird seit vielen Jahren öffentlich genutzt und ist entsprechend hergestellt. Außerdem musste die mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Feuerwehr  auf den Baugrundstücken vergrößert werden.

 

Die dadurch geringen Änderungen in den Planentwürfen machen es notwendig, den Entwurfs- u. Offenlegungsbeschluss zu wiederholen.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.   

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Planentwurf

- Begründung

- Landschaftspflegerische Stellungnahme


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf der Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Stoschstraße“ sowie die Begründung und landschaftsplanerische Stellungnahme werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen beschlossen bzw. gebilligt.

2.    Der Entwurf des Planes, die Begründung und landschaftsplanerische Stellungnahme sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.