Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54A für das Gebiet "Grundstücke im Verlauf des Wiesenweges/Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen" hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/537/2014
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg hat in Ihrer Sitzung am 04. Oktober 2011 die Aufstellung zur Teilung des Bebauungsplanes Nr. 54 in zwei Teilbereiche Nr. 54A und 54B beschlossen.

 

Die Aufstellung des B-Planes sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. In diesem Verfahren kann auf die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

- Planzeichnung

- Begründung


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

a)

Änderung Aufstellungsverfahren:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweges/Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

 

b)

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweges/Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golfplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ und die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen beschlossen bzw. gebilligt.

 

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.