Sachverhalt:
Neuabschluss eines
Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung
Im Bundesanzeiger wurde durch das Amt unter Fristsetzung zum 31.07.2013
die Bekanntmachung über das Auslaufen der Gaskonzessionsverträge in Ihrer
Gemeinde veranlasst
Im Rahmen dieses nach § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz vorgeschriebenen
Ausschrei-bungsverfahrens für den Neuabschuss von Wegenutzungsverträgen für die
Gasversorgung hat sich als einzige die Stadtwerke Kiel AG beworben.
Nach der gemeinsamen Informationsveranstaltung mit den Gemeinden
Fiefbergen, Krokau, Prasdorf und Wendtorf am 03. Dezember 2013 im Rathaus
Schönberg, bei der sich die Stadtwerke
Kiel AG persönlich vorgestellt haben, steht nun ein Abschluss des vorliegenden
Vertrages der Stadtwerke Kiel AG an.
Der Vertrag entspricht inhaltlich dem, der bereits im letzten Jahr jeweils von
den Gemeinden Barsbek, Brodersdorf, Lutterbek und Wisch abgeschlossen wurde. So
wurde beispielsweise die
Altlastenproblematik in § 3 Abs. 9 aufgenommen und zufriedenstellend geregelt.
Das Vertragsende wurde zur Vertragsharmonisierung aller amtsangehörigen
Gemeinden gewählt, um im Jahr 2024 alle 20 Gemeinden gemeinsam auszuschreiben.
Eine Entscheidung über den Neuabschluss in Ihrer Gemeindevertretung ist zu treffen.
Anlagenverzeichnis:
-1- Angebot Stadtwerke Kiel AG vom 03.12.2013
-1- Wegenutzungsvertrag – Konkretes Angebot der Stadtwerke Kiel AG
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Wegenutzungsvertrages Gas mit der Stadtwerke Kiel AG. Der Vertrag beginnt am 01.09.2014 und endet am 24.05.2024.