Betreff
Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/731/2013
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Plön hatte die in der Sitzung am 27.08.2013 beschlossene Änderung der Hauptsatzung nur teilgenehmigt, da aus dortiger die Formulierungen zum Thema „Personalangelegenheiten“ und die selbständigen Entscheidungen im Bauausschuss missverständlich formuliert worden sind. Dies macht eine erneute Änderung der Hauptsatzung erforderlich. In der Anlage übersende ich Ihnen daher einen Entwurf, der die entsprechenden Änderungen berücksichtigt.

 

Zum Thema Personalangelegenheiten:

 

Nach dem vorliegenden Entwurf trifft der Bürgermeister grundsätzlich alle Personalangelegenheiten im Rahmen des Stellenplanes. Dies gilt nicht für Entscheidungen über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab EG 9, die dem Bürgermeister direkt unterstellt sind, unabhängig davon, ob sie Leitungsfunktionen wahrnehmen oder nicht. Diese Fälle behält die Gemeindevertretung in ihrer Entscheidungskompetenz nach entsprechender Vorberatung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss.

 

Zum Thema Planungsangelegenheiten:

 

Der beanstandete dritten Spiegelstrich „Die nach dem BauGB im Bauleitplanverfahren zu fassenden Beschlüsse mit Ausnahme der Entscheidung über eingegangene Anregungen sowie der Satzungsbeschluss“ wurden umformuliert in „Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bebauungsplänen“. Damit wurde jetzt das positiv formuliert, was der Bauausschuss selbständig entscheiden darf.

 

Die vorgenannten Änderungen wurden im Vorwege mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

Ferner berücksichtigt der Entwurf die Beschlussempfehlung des SKJS vom 31.10.2013, den Ausschuss umzubenennen und die Aufgaben genauer zu bezeichnen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:          Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe gemäß Entwurf