Sachverhalt:
Beigefügt wird der Haushaltsentwurf der
Gemeinde Fahren für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Aufgrund der sehr guten und stabilen
Wirtschaftslage steigen die prognostizierten Steuereinnahmen weiterhin an.
Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen die
Einkommensteueranteile für das Jahr 2014 nochmals deutlich ansteigen.
Die Grund- und Garantiebeträge pro Einwohner
zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen steigen ebenfalls sehr deutlich an.
Allerdings kann die Gemeinde Fahren hiervon nicht profitieren, da mit Stichtag
31.03. eines Jahres ein weiterer Einwohnerrückgang zu verzeichnen ist. Nach den
Zahlen des Zensus 2011 beträgt die Einwohnerzahl per Stichtag 31.03.2013 nur
noch 134 Einwohner. (- 3 Einwohner). Eine darüber hinaus im Vergleich zum
Vorjahr gestiegene Steuerkraft führt zu deutlich Mindereinnahmen aus
Schlüsselzuweisungen von etwa 10.000 €
Höhere Einnahmen im Vorjahr auf der einen
Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.
An Kreisumlage (35% der Finanzkraft der Gemeinde ist abzuführen) ist ein Betrag
von 41.500 € (+ 4.000 €) zu zahlen. Die Amtsumlage ist lediglich geschätzt, da
eine genaue Berechnung zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch nicht möglich
war. Die Amtsumlage für das Jahr 2013 war begünstigt durch einen Anteil am
Verkaufserlös des Rentnerwohnheimes in Krummbek. Für das Jahr 2014 muss daher
wieder mit einer höheren Amtsumlage
gerechnet werden.
Der Verwaltungshaushalt weist für das
Haushaltsjahr 2014 keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Haushaltsausgleich
muss ein Griff in die Rücklagen in Höhe von 8.100 € erfolgen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2014 sowie das Investitionsprogramm zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses werden
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung beschlossen.