Sachverhalt:
Beigefügt wird der Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes erforderlich machen, sind ausführlich im Vorbericht zum
Nachtragshaushaltplan dargelegt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung.