Sachverhalt:
Die Durchführung eines Wochenmarktes in der Gemeinde Ostseebad Laboe ist in der „Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Durchführung eines Wochenmarktes“ geregelt.
Diese stammt aus dem Jahre 1995.
Diese wurde redaktionell und inhaltlich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Der Vorlage ist die Altfassung und die Neufassung in der die Änderungen farblich markiert sind beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Altfassung (Aktuell) der Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes
Neufassung der Satzung über die Durchführung eines Wochenmarktes
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufassung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Durchführung eines Wochenmarktes zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Durchführung eines Wochenmarktes.