Sachverhalt:
Beigefügt wird der Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes erforderlich machen, sind ausführlich im Vorbericht zum
Nachtragshaushaltplan dargelegt.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner
Sitzung am 04.12.2013 intensiv mit dem Haushaltsentwurf befasst. Die dortige
Beschlusslage ist bereits in dem vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt
worden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 sowie das
Investitionsprogramm in der vorgelegten
Fassung.