Sachverhalt:
Die
Landrätin des
Kreises Plön als Prüfungsbehörde im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 des
Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Henning v. Reden
mit Sitz in Kiel den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 KPG für das Wirtschaftsjahr 2012 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen
durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 24.09.2013 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 09.09.2013 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Der Jahresfehlbetrag 2012 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf lediglich 1.582,70 EUR (Vorjahr: 568,22 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 12.754,86 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden könnte.
Das Geschäftsergebnis des Jahres 2012 kann damit
insgesamt als erfreulich bezeichnet werden, zumal die erzielten
Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der Abwassergebühren, und die sonstigen
betrieblichen Erträge ausreichten, um die Einrichtung (nahezu) kostendeckend zu
betreiben. Positiv ist hierbei zudem die Tatsache, dass nach dem
Jahresabschluss eine Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v. 102.078,50 EUR besteht.
Die in die Kläranlage
Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr eingeleitete Abwassermenge ist im Vergleich
zum Jahr 2011 relativ konstant geblieben (Anstieg um knapp 4.500 m3 ).
Der zuvor über einen längeren Zeitraum hinweg erkennbare Trend, dass die
tatsächlich eingeleiteten Abwassermengen im Mittel zurückgehen, hat sich damit
auch im Wirtschaftsjahr 2012 nicht weiter fortgesetzt.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil. So verminderte sich die Bilanzsumme nur geringfügig von bisher 18.205.911,34 EUR per 31.12.2011 um 72.457,44 EUR auf 18.133.453,90 EUR per 31.12.2012.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf rd.
69,5 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Die
Eigenmittel des Eigenbetriebes werden durch das Stammkapital in Höhe von
3.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Investitionszuschüssen zuzüglich
Bilanzgewinn gebildet.
Die Auszahlungen für
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2012 entfielen im Wesentlichen auf bauliche und
technische Anlagenteile des Klärwerkes (u.a. Gebläsestation, Schaltanlage), auf
Hoch- und Regenwasserpumpwerke (An der Kuhbrücksau, Korshagener Redder), auf den
Erwerb mehrerer Vermögensgegenstände (u.a. Hardware Prozessleitsystem), die
Regenwasserkanalisation in der Straße Hühnerbek sowie auf Zahlungen für Anlagen
im Bau. Per Saldo (Anlagenzugänge ./. Abschreibungen) hat sich das
Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2011 jedoch geringfügig um 53.904,87 EUR
(bzw. 0,3 %) auf 17.947.547,13 EUR per 31.12.2012 vermindert. Das langfristig zu nutzende
Anlagevermögen ist nahezu vollständig durch langfristiges Kapital (Eigenkapital
unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.
Der abschließende Prüfungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers vom 24.09.2013 zum Jahresabschluss 2012 lautet auszugsweise
wie folgt:
„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes
geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 07.10.2013 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum
Jahresabschluss 2012 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2012 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2012 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei
einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.133.453,90 EUR in der geprüften
Fassung festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012, die mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.582,70 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von
12.754,86 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 1.582,70 EUR wird mit dem in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.