Betreff
Erweiterung Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Laboe -Beratung und Beschluss
Vorlage
LABOE/BV/716/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im April 2012 wurde das Feuerwehrhaus der FF Laboe durch die Feuerwehrunfallkasse HFUK besichtigt. Diverse dabei festgestellte Mängel konnten bereits abgestellt werden. Zur Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Mängel war jedoch größerer baulicher Aufwand und damit die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Dabei wurden die Mängel wie folgt beschrieben:

 

2.1 Unzureichende Tritt- und Fahrsicherheit auf den Verkehrswegen der Außenanlagen

Die vorhandenen PKW-Stellplätze sind mit Rasengittersteinen befestigt. Dies ist ungünstig, da diese z.B. durch herauswachsendes Gras bzw. durch die Löcher nicht trittsicher sind.

Verkehrswege müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können, s. § 2 Abs. 1 UVV "Grundsätze der Prävention" i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang Ziffer 1.8 "Verkehrswege".

Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt und entnommen werden können, s. § 4 Abs. 1 UVV "Feuerwehren".

Die Oberflächenbefestigung des Parkplatzes ist entsprechend umzugestalten.

 

Die Größe der vorgenannten Fläche beträgt ca. 550m². Die Fläche ist mit einem geeigneten Material (z.B. Pflaster) wassergebunden zu Befestigen.

 

Die Aufgaben der Feuerwehr und damit die Anforderungen an Material und gerät sind in den vergangenen Jahren regelmäßig gewachsen. Dafür war das ursprüngliche Feuerwehrhaus (Baujahr 2000) nicht ausgelegt. Dies wurde bei der Begehung der Unfallkasse dann auch bemerkt und wie folgt festgestellt:

 

2.5 Unzureichender Lagerraum

a) Allgemeiner Sachstand

Die vorhandenen Lagerkapazitäten sind überfüllt. Die freizuhaltenden Verkehrswege sind durch die derzeitige Material- und Gerätelagerung verstellt und z.T. nicht nutzbar. Bei der Einlagerung und Entnahme von Materialien, Geräten und Ausrüstungsgegenständen bestehen Unfallgefahren.

Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt und entnommen werden können, s. § 4 Abs. 1 UVV "Feuerwehren".

Es sind weitere geeignete Lagermöglichkeiten zu schaffen.

b) Kleine Garage

In der Garage werden zu viele Geräte und Materialien gelagert bzw. genutzt. Die notwendigen Verkehrswege werden nicht freigehalten. Die Nutzung der in der Garage aufgestellten Waschmaschine ist erst nach Entnahme anderer Geräte möglich. Des Weiteren ist eine ordnungsgemäße Schwarz/Weiß-Trennung nicht möglich.

Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt und entnommen werden können, s. § 4 Abs, 1 UVV "Feuerwehren".

 


Es sind Auslagerungen in geeignete Lagermöglichkeiten vorzunehmen.

 

Als Sofortmaßnahme wurde ein Container angemietet, der einiges an Material vorübergehend aufnehmen kann.

Für die endgültige Erfüllung der Auflagen ist ein Anbau im Bereich der „Erweiterungsfläche“ neben der Fahrzeughalle angedacht. Die Größe des Anbaus wurde mit einer Bruttogrundfläche von ca. 50 m² angenommen und es wurde davon ausgegangen, dass in dem Anbau lediglich frostfrei Material gelagert werden soll.

 

Für die Maßnahmen zum geforderten Umbau der Parkplatzflächen und zum Anbau des Lagers an das Feuerwehrhaus sind 100.000,- € im Haushalt für 2013 berücksichtigt worden. Dies beinhaltet sämtliche Bau- und Baunebenkosten einschließlich 19% MwSt. Fördermittel wurden auf Nachfrage nicht in Aussicht gestellt.

Zur Umsetzung der Maßnahmen wurde seitens der Feuerwehrunfallkasse eine Frist bis Ende 2013 gestellt.

 

Nach einem Auswahlverfahren wurde der Architekt Koerner vom Architektenbüro B2K, Haßstraße 11, 24103 Kiel mit den Planungsleistungen beauftragt.

 

Am 01.10.2013 hat der Architekt einen Vorentwurf (s. Anlage) übersandt. In diesem sind zwei Varianten enthalten. Die eine Variante ist die Verlängerung der bestehenden Fahrzeughalle um ein Fahrzeugstand mit Tor zum Vorplatz. Dies war übrigens bereits beim Neubau als mögliche Verlängerung vorgesehen. Die zweite Variante ist die Vergrößerung der ersten Variante um einen zum Parkplatz hin erweiterten Teil des Anbaus. Der Architekt bittet um Entscheidung zu einer der zwei Varianten.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anschreiben des Architekten Koerner vom 01.10.2013

Vorentwurf