Betreff
Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Stoschstraße" -Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/715/2013
Aktenzeichen
III.2.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.08.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss für eine

Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Stoschstraße“ gefasst.

 

Hierfür ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden. Das bedeutet insbesondere weniger Verfahrensschritte hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinde kann auf die ansonsten vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung und die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange verzichten. Für diese Planung wird daher empfohlen, mit dem Auslegungs- und Beteiligungsverfahren zu beginnen.

 

Als Anlage wird Ihnen der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht beigefügt.

Nähere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf der Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Stoschstraße“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen beschlossen bzw. gebilligt.

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.