Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gem. Krummbek und dem ZVO Ostholstein über den Transport von im Rahmen öffentlicher Aufgabenerfüllung nach § 31 LWG gesammelten Schmutzwassers
Vorlage
KRUMM/BV/037/2013/1
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Krummbek hatte in ihrer Sitzung am 28.03.2013 (KRUMM/GV/01/2013) beschlossen, der Mitbenutzung von Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Krummbek für das in der Gemeinde Bendfeld anfallende Schmutzwasser zuzustimmen.

 

Der ZV Ostholstein (ZVO) hatte daraufhin einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen.

 

Am 26.09.2013 stand der Vertrag zur Beschlussfassung in der GV an, wurde aber aufgrund einer schriftlichen Eingabe durch Gemeindevertreter Trinker mit einzelnen Fragestellungen (in der Stellungnahme wiedergegeben bzw. allen GV`ern bereits vorliegend) zunächst noch zurückgestellt.

 

Zu den Fragestellungen liegt inzwischen die vorliegende Stellungnahme des ZV Ostholstein vor. Soweit Zusagen des ZVO gegeben wurden, ist der öffentlich-rechtliche Vertrag entsprechend der Stellungnahme des ZVO angepasst worden.

 

Eine kurzfristige Beschlussfassung ist erforderlich, insoweit wird auf die vorliegende Stellungnahme des ZVO verwiesen.

 

Um Beratung und Beschussfassung wird gebeten.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Öffentlich-rechtlicher Vertrag

-       Stellungnahme des ZV Ostholstein vom 01.10.2013


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Krummbek stimmt dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Krummbek und dem ZVO Ostholstein über den Transport von im Rahmen öffentlicher Aufgabenerfüllung nach § 31 LWG Schleswig-Holstein gesammelten Schmutzwassers zu.